By Rechtsanwalt Hans Modl|2019-09-08T11:26:46+02:00August 16th, 2019|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|Kommentare deaktiviert für Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität
Das Problem:
Eine andrologische (männliche) Subfertilität trifft mit
einem Zustand nach Sterilisation mittels Vasektomie und deren erfolgreicher
Rückgängigmachung mittels Vasovasotomie im Rahmen einer RefertilisierungsOP
zusammen. Muss dann die PKV die Kosten der wegen der Subfertilität notwendigen
IVF/ICSI – Behandlung übernehmen?
Die Antwort: Ja!
Zum Sachverhalt:
Die Situation tritt in heutiger Zeit öfter auf: Männer haben
sich (meist in 1. Ehe) sterilisieren lassen, weil sie damals keine oder keine
weiteren Kinder haben wollten. Später, oft in einer anderen Beziehung, wollen
sie an dieser Entscheidung nicht mehr festhalten. Sie lassen dann durch einen
operativen Eingriff die frühere, jetzt nicht mehr gewollte Sterilisation
rückgängig machen. Derartige Refertilisierungen sind (mit gutem Erfolg)
möglich. Dennoch bleibt der neue Kinderwunsch unerfüllt und als Ursache wird
eine Subfertilität diagnostiziert, die mit der Sterilisation und
Refertilisierung nichts zu tun hat.
Die Rechtslage:
Die Krankenversicherer verweigern dann häufig ihre Leistung für die IVF/ICSI – Behandlung mit der Behauptung, „schuld“ an der aktuellen Kinderlosigkeit sei die Sterilisation von früher und die habe der Versicherte selbst und freiwillig herbeigeführt.
Der Einwand der Krankenversicherer ist falsch.
Wir vertraten mehrere Kläger in der beschriebenen
Ausgangslage. Die Gerichte (Landgericht München I, Landgericht Ingolstadt und
OLG München) gaben jeweils unseren Mandanten recht, weil das Eine
(Subfertilität) mit dem Anderen (Vorgeschichte Sterilisation / erfolgreiche Refertilisierung)
nichts miteinander zu tun hat. Die Leistungspflicht folge aus der aktuellen
Subfertilität, so die Entscheidungen der Gerichte.