2503, 2021

Inhalt – Urteile IVF Kosten / PKV

By |März 25th, 2021|PKV Privatversicherung|0 Comments

  • PID wegen Gendefekt und nach Fehlgeburten ist Versicherungsfall (OLG Frankfurt)  lesen
  • Zusammentreffen Subfertilität / erfolgreiche Refertilisierung – Leistunsganspruch für IVF/ICSI  lesen
  • poor responder – dennoch ausreichende Erfolgsprognose für 6 IVF/ICSI – Behandlungszyklen lesen
  • keine Kostenübernahme durch deutsche PKV für im Ausland erlaubte und durchgeführte Eizellspende  lesen
  • männliche Subfertilität – Bewertung von Spermiogrammen als normwidrig  lesen
  • PKD (Polkörperdiagnostik) ist bei weiblichem Gendefekt Versicherungsfall (LG Köln)  lesen
  • PKV des beihilfeberechtigten kranken Mannes muss Pergoveris als Hormonstimulation bei Frau bezahlen  lesen
  • PKV leistungsfrei bei Vorvertraglichkeit – Kinderwunsch nach Absetzen der Pille begründet das aber nicht!  lesen
  • 8 Zyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43 und günstiger medizinischer Prognose   lesen
  • Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes – PKV der Frau muss IVF – Teil zahlen  lesen
  • AMH + Fertilität II (IVF bei weiblicher Indikation) – PKV der Frau muss u. U. auch bei schlechtem AMH zahlen  lesen
  • IVF bei 46jähriger Frau – individuelle Erfolgsprognose vorrangig, IVF-Register hier nur mit geringer Aussagekraft  lesen
  • ICSI-Kostenteil ist ausnahmsweise von PKV der Frau zu tragen, z.B. zwecks Steigerung der Erfolgsaussichten bei 40jähriger Frau  lesen
  • AMH + Fertilität I (bei männlicher Indikation) – AMH 0,15 muss nicht gegen Erfolgsaussichten sprechen; PKV des Mannes muss IVF/ICSI zahlen  lesen
  • Endometriose + Gelbkörperschwäche bei 42jähriger Frau Indikation für IVF-Behandlung – zur Erfolgsprognose nach DIR und bei Vorgeburt   lesen
  • BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit und IVF-Indikation – Beweisanforderungen  lesen
  • Erfolgsaussichten IVF/ICSI bei 58jährigem Mann – Abgrenzung Alter / Krankheit  lesen
  • IVF als Versicherungsfall PKV – erforderliche Erfolgsaussichten für IVF-Behandlung, DIR-Register  lesen
  • 15 % Erfolgsprognose für IVF – aktuelles IVF-Register, keine absolute Grenze für AMH-Wert  lesen
  • Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen bei beiden Partnern: oft Beweisprobleme!  lesen
  • Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares  lesen
  • Verursacherprinzip in der PKV – idiopathische Sterilität ein Versicherungsfall?  lesen
  • Keine Kostenübernahme für IVF nach vorangegangener “freiwilliger” Tubensterilisation  lesen
  • pauschale oder generelle Beschränkung bei der Zahl der Eizellen in der Kostenerstattung ist unzulässig – Mehrfachberechnung GOÄ Nr. 1114 und 4873  lesen
  • Erstattung der Kosten für Kroyokonservierung bei IVF  lesen
  • 2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung: Das ist ein Versicherungsfall (BGH)  lesen
  • Nicht verheiratetes Paar – Kostenerstattung für IVF-Behandlung (noch strittig)  lesen
  • IVF mit Fremdsamenspende – kein Versicherungsfall in der PKV (Urteil LG Mannheim 28.08.2009)  lesen
  • IVF als Versicherungsfall in der PKV – schon Rechtshistorie: die beiden ersten BGH-Urteile (1986 und 1987)  lesen
1803, 2021

PID bei Gendefekt und nach Fehlgeburten: Kostenübernahme von PKV (OLG Frankfurt)

By |März 18th, 2021|Aktuelles, PID - Leistung PKV, PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für PID bei Gendefekt und nach Fehlgeburten: Kostenübernahme von PKV (OLG Frankfurt)

Heftig umstritten ist die Rechtsfrage, ob Aufwendungen für PID (Präimplantationsdiagnostik) bei medizinischer Indikation Behandlungskosten sind, welche die PKV zu übernehmen hat. Seit einer Novelle zum ESchG (Embryonenschutzgesetz) ist PID in Deutschland bei medizinischer Indikation unter strengen Voraussetzungen erlaubt; vor der Behandlung muss ein (positives) Votum der zuständigen Ethikkommission eingeholt werden.

Zum Sachverhalt:

Unsere Mandatin leidet an einem vererblichen Genfehler. Sie erlitt in der Vorgeschichte bereits mehrere Fehlgeburten nach spontaner Schwangerschaft. Um die Wiederholung einer weiteren Fehlgeburt auszuschließen, ließ unsere Mandantin eine PID an befruchteten Eizellen vornehmen; zuvor hatte die Ethikkommission die Behandlung befürwortet. Die PID ist nur in Verbindung mit einer künstlichen Befruchtung (IVF) möglich. Die PKV unserer Mandantin lehnte eine Kostenübernahme ab. Die Behandlung war erfolgreich und führte zu einer Schwangerschaft aus einer erbgesunden Eizelle und am Ende auch zur Geburt eines gesunden Kindes!

1608, 2019

Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität

By |August 16th, 2019|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|Kommentare deaktiviert für Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität

Das Problem:

Eine andrologische (männliche) Subfertilität trifft mit einem Zustand nach Sterilisation mittels Vasektomie und deren erfolgreicher Rückgängigmachung mittels Vasovasotomie im Rahmen einer RefertilisierungsOP zusammen. Muss dann die PKV die Kosten der wegen der Subfertilität notwendigen IVF/ICSI – Behandlung übernehmen?

Die Antwort: Ja!

Zum Sachverhalt:

Die Situation tritt in heutiger Zeit öfter auf: Männer haben sich (meist in 1. Ehe) sterilisieren lassen, weil sie damals keine oder keine weiteren Kinder haben wollten. Später, oft in einer anderen Beziehung, wollen sie an dieser Entscheidung nicht mehr festhalten. Sie lassen dann durch einen operativen Eingriff die frühere, jetzt nicht mehr gewollte Sterilisation rückgängig machen. Derartige Refertilisierungen sind (mit gutem Erfolg) möglich. Dennoch bleibt der neue Kinderwunsch unerfüllt und als Ursache wird eine Subfertilität diagnostiziert, die mit der Sterilisation und Refertilisierung nichts zu tun hat.

Die Rechtslage:

Die Krankenversicherer verweigern dann häufig ihre Leistung für die IVF/ICSI – Behandlung mit der Behauptung, „schuld“ an der aktuellen Kinderlosigkeit sei die Sterilisation von früher und die habe der Versicherte selbst und freiwillig herbeigeführt.

Der Einwand der Krankenversicherer ist falsch.

Wir vertraten mehrere Kläger in der beschriebenen Ausgangslage. Die Gerichte (Landgericht München I, Landgericht Ingolstadt und OLG München) gaben jeweils unseren Mandanten recht, weil das Eine (Subfertilität) mit dem Anderen (Vorgeschichte Sterilisation / erfolgreiche Refertilisierung) nichts miteinander zu tun hat. Die Leistungspflicht folge aus der aktuellen Subfertilität, so die Entscheidungen der Gerichte.

2008, 2017

Medizinische Erfolgsprognose auch bei (junger) „Poor Responder“ für IVF/ICSI – Folgezyklen ausreichend

By |August 20th, 2017|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Medizinische Erfolgsprognose auch bei (junger) „Poor Responder“ für IVF/ICSI – Folgezyklen ausreichend

Medizinische Erfolgsprognose auch bei (junger) „Poor Responder“  für IVF/ICSI – Folgezyklen ausreichend

Zum Sachverhalt:

Die Central Krankenversicherung AG war für die Kosten aus dem 1. und 2. IVF/ICSI – Behandlungszyklus eingetreten. Da die Behandlung frustran  verlief, wollte das Kinderwunschpaar diese fortsetzen. Die Central  lehnte ihre Eintrittspflicht für die beabsichtigte weitere Behandlung jedoch ab mit der Begründung, eine günstige medizinische Erfolgsprognose liege nicht mehr vor. Die Frau sei eine sogenannte „poor responder“; dies zeige der bisherige Behandlungsverlauf und die geringe Eizellausbeute; außerdem liegen bei der Frau weitere Fertilitätshandicaps vor, die die Erfolgschancen einer künstlichen Befruchtung noch zusätzlich einschränken würden.

Das Kinderwunschpaar wollte sich mit dieser Absage nicht zufrieden geben – und der weitere Verlauf gab ihm medizinisch und juristisch Recht!

1506, 2017

Keine Kostenübernahme für ausländische Eizellspende von deutscher PKV (BGH Urteil 14.6.2017)

By |Juni 15th, 2017|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Keine Kostenübernahme für ausländische Eizellspende von deutscher PKV (BGH Urteil 14.6.2017)

Eizellspende im Ausland (hier Tschechische Republik) erlaubt – dennoch keine Kostenübernahme durch deutsche PKV

Sachverhalt:

Eine Frau, die ungewollt kinderlos blieb, ließ in Tschechien – dort erlaubt – eine Eizellspende vornehmen; in Deutschland ist diese Behandlung nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Am Ende war die Behandlung erfolgreich und führte zur Geburt eines Kindes.

Die Frau wollte von ihrer PKV (private Krankenversicherung) die Behandlungskosten in Höhe von ca. 11.000 € erstattet bekommen.

Das Urteil des BGH:

Der BGH sagte – wie die Vorinstanzen – jedoch nein.

705, 2017

Männliche Subfertilität – zum Nachweis des Versicherungsfalls

By |Mai 7th, 2017|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Männliche Subfertilität – zum Nachweis des Versicherungsfalls

Männliche Subfertilität als Versicherungsfall in der PKV – Bewertung von Spermiogrammen, WHO – Handbuch

Das Problem: Nachweis der männlichen Subfertilität als Voraussetzung für den Versicherungsfall der PKV

Die PKV (private Krankenversicherung)  des Mannes ist für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung eintrittspflichtig, wenn eine männliche Erkrankung vorliegt. Um dies festzustellen, müssen Spermiogramme vorliegen und es muss bewertet werden, ob diese einen regelwidrigen oder normgerechten Befund zeigen.

1007, 2016

PKV des beihilfeberechtigten Mannes muss Pergoveris zur Follikelstimulation bei Frau bezahlen

By |Juli 10th, 2016|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für PKV des beihilfeberechtigten Mannes muss Pergoveris zur Follikelstimulation bei Frau bezahlen

Der Deutsche Ring wollte seinem Versicherungsnehmer, einem Berliner Polizisten, der daneben beihilfeberechtigt war, die Arzneimittelkosten der Hormonstimulation bei seiner Ehefrau, nämlich das Medikament Pergoveris, nicht bezahlen. Die Beihilfe des Mannes beteiligte sich an den Kosten für Pergoveris aufgrund der Kostenzuordnung nach dem im Berliner Beihilferecht geltenden Körperprinzip; andererseits bestätigte die Beihilfe, dass Pergoveris grundsätzlich ein beihilfefähiges Medikament ist.

210, 2015

Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)

By |Oktober 2nd, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)

PKV muss Kosten für Polkörperdiagnostik (PKD) übernehmen:

Die Klägerin verlangte von ihrer Krankenversicherung die Erstattung von Kosten einer künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI – Behandlung) in Verbindung mit einer Polkörperdiagnostik (PKD). Die Beklagte wollte die Kosten der Behandlung nicht übernehmen. Die Klägerin ist Trägerin einer Gen-Mutation, die bei ihr auch manifest wurde in Form des Gorlin-Goltz-Syndroms. Es bestand das Risiko, dass dieser Gendefekt der Klägerin an ihre Nachkommen weiter vererbt wird. Mittels PKD lässt sich das Erbmaterial von Eizellen schon im Stadium der anfänglichen Zellteilungen, aber noch vor der Befruchtung, untersuchen und der Gendefekt aufspüren. So können gesunde von erbkranken Eizellen unterschieden werden. Die Behandlung ist wissenschaftlich etabliert und international anerkannt. Mit PKD lassen sich allerdings nur Gendefekte an der Eizelle, also auf weiblicher Seite, identifizieren, nicht aber männliche. Für letztere stünde übrigens das sogenannte PID – Verfahren (Präimplantationsdiagnostik) zur Verfügung. Das Landgericht Köln verurteilte die Krankenversicherung zur Zahlung.

1202, 2015

8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

By |Februar 12th, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für 8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

Ein fortgeschrittenes weibliches Alter (41 – 43 Jahre) steht der Kostenübernahme für wiederholte IVF/ICSI – Behandlungen nicht entgegen, wenn die individuelle medizinische Erfolgeprognose günstig ist.

Die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung steht nach derzeitiger Rechtsprechung bekanntlich unter dem Diktat der ausreichenden medizinischen Erfolgsprognose.

605, 2014

Lange zurückliegende Hormonstörung und Kinderwunsch nach Absetzen der Pille ergeben noch keine Vorvertraglichkeit – PKV muss zahlen

By |Mai 6th, 2014|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Lange zurückliegende Hormonstörung und Kinderwunsch nach Absetzen der Pille ergeben noch keine Vorvertraglichkeit – PKV muss zahlen

Ausgangslage:

Eine Krankenversicherung versuchte – erfolglos – mit dem Einwand der Vorvertraglichkeit sich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung, die 2011 und 2012 durchgeführt wurde, zu entziehen. In der Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich erst mit dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein vermerkten Versicherungsbeginns, u.U. auch später, wenn Wartefristen gelten. Eine Rückwärtsversicherung könnte zwar theoretisch auch vereinbart werden; das kommt aber in der Praxis kaum vor. Grundlage für diese Rechtslage sind §§ 2, 3 MB/KK (Musterbedingungen Krankenversicherung) und § 10 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Eine Heilbehandlung beginnt bereits mit der ersten Diagnosemaßnahme. So kann bereits die Mittelung eines Krankheitsverdachtes oder von Beschwerden den Versicherungsfall auslösen. Wenn dieser Zeitpunkt vor dem Versicherungsbeginn liegt, ist der Versicherer leistungsfrei: Vorvertraglichkeit.

Sachverhalt:

Unsere Mandantin äußerte gegenüber ihrer hausärztlichen Gynäkologin das Bestehen eines Kinderwunsches bei einem Arztbesuch im Februar 2010. Im März 2010 schloss sie eine Krankenversicherung