PID – zur Leistung Beihilfe, ö. Dienst

1004, 2022

Beihilfe Hessen – Kryo -Kosten anlässlich Trophektodermbiopsie (PID wegen Gendefekt) sind beihilfefähig

By |April 10th, 2022|Aktuelles, öffentlicher Dienst, PID - zur Leistung Beihilfe, ö. Dienst|Kommentare deaktiviert für Beihilfe Hessen – Kryo -Kosten anlässlich Trophektodermbiopsie (PID wegen Gendefekt) sind beihilfefähig

Beihilfe (Hessen) für Kosten anlässlich Kryo-Behandlung von Eizellen zwecks PID wegen weiblichem Gendefekt (Robertsonsche Translokation 13/14) – Urteil des VG Gießen vom 14.12.2021):

Zum Sachverhalt:

Unsere Mandantin litt an einer genetischen Erkrankung; bei ihr lag eine sogenannte Robertsonsche Translokation 13 / 14 vor. In der Vorgeschichte hatte sie mehrere Aborte erlitten, da die Embryonen den Erbfehler trugen und nicht lebensfähig waren. Deswegen war im Rahmen einer PID (Präimplantationsdiagnostik) eine Trophektodermbiopsie (genetische Untersuchung an Blastozysten) medizinisch indiziert; diese Behandlungsmethode erfordert eine Kryokonservierung der Eizellen, deren Diagnostik und ggf. späteren Transfer der erbgesunden Eizellen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Die zuständige Ethikkommission hatte die Behandlung befürwortet.

Die Beihilfestelle des Landes Hessen trug zwar die Kosten der PID, wollte aber die Kosten der gleichfalls erforderlichen Kryokonservierung der Eizellen nicht übernehmen – zu unrecht, wie das Verwaltungsgericht Gießen auf unsere Klage entschied.

112, 2020

Beihilfe für Gendiagnostik (PKD) + künstliche Befruchtung bei schwerem weiblichem Gendefekt (BVO Bad.-Württ.) ?

By |Dezember 1st, 2020|Aktuelles, PID - zur Leistung Beihilfe, ö. Dienst|Kommentare deaktiviert für Beihilfe für Gendiagnostik (PKD) + künstliche Befruchtung bei schwerem weiblichem Gendefekt (BVO Bad.-Württ.) ?

Unsere Mandantin, eine Landesbeamtin aus Baden-Württemberg, klagte auf Beihilfe für Heilbehandlungskosten betreffend Gendiagnostik und künstliche Befruchtung; sie litt an einem monogenen Gendefekt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab unserer Klage statt; auf die Berufung des Landes hat der VGH Bad.-Württemberg (Verwaltungsgerichtshof) leider gegenteilig entschieden.

Zum medizinischen Sachverhalt:

Die Klägerin leidet an einem schweren Gendefekt; dieser betrifft das OTC-Gen. Er ist vererblich und verursacht Stoffwechselkrankheiten. Bei männlichen Nachkommen führt er zu schwersten Krankheitsverläufen; diese enden meist tödlich, bereits kurz nach der Geburt des Kindes. Bei weiblichen Nachkommen sind die Auswirkungen oft geringer oder die Krankheitsverläufe milder. 1 Kind der Klägerin verstarb 2018 wenige Tage nach der Geburt an den Folgen der Stoffwechselkrankheit; es hatte den mütterlichen Genfehler und mit ihm die Stoffwechselkrankheit geerbt.

Um eine Wiederholung dieses Geschehens zu vermeiden, ließ daher die Klägerin vor einer neuerlichen Schwangerschaft ihre Eizellen untersuchen.