806, 2024

Inhalt – Urteile IVF Kosten / Steuerrecht

By |Juni 8th, 2024|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

  • Kosten PID absetzbar auch bei nicht verheiratetem Paar (BFH 2024)   lesen
  • Kosten Ersatzmutterschaft steuerlich nicht absetzbar  lesen
  • Kosten PID (Trophektodermbiopsie) absetzbar, Kosten Eizellspende unter Verwandten aber nicht (BFH 2022)  lesen
  • Dreierregel und „Deutscher Mittelweg“ – zur Auslegung des ESchG durch BFH, Auslands – ICSI  lesen
  • Prozesskosten für IVF-Klage u.U. als außergewöhnliche Belastung steuermindernd absetzbar, § 33 EStG – BFH ändert seine Rechtsprechung (Urteil 12.05.2011)  lesen
  • Kosten der homologen IVF (weibliche Krankheit) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG  lesen
  • Kosten IVF/ICSI-Behandlung (männliche Krankheit) sind außergewöhnliche Belastung, § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung, auch für 2. Kind  lesen
  • Kosten “heterologer” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind bei heterosexuellem Paar außergewöhnliche Belastung, § 33 EStG – Änderung der Rechtsprechung!  lesen
  • Donogene Samenspende bei Ehepaar – BFH ändert seine Rechtsprechung: Behandlungskosten doch absetzbar nach § 33 EStG!  lesen
  • IVF bei lesbischer Frau – Kosten steuerlich absetzbar wenn … ! lesen
  • IVF – Behandlungskosten wegen früherer, freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung  lesen
706, 2024

Kosten für PID steuerlich absetzbar auch bei unverheiratetem Paar (BFH 2024)

By |Juni 7th, 2024|Aktuelles, Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für Kosten für PID steuerlich absetzbar auch bei unverheiratetem Paar (BFH 2024)

Nach einem Urteil des BFH (Bundesfinanzhof) aus dem Jahr 2024 sind die Aufwendungen für eine PID (Präimplantationsdiagnostik) nebst einer anschließenden IVF-Behandlung steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuer abziehbar.

Das gilt dann, wenn die PID medizinisch indiziert und nach deutschem Recht zulässiger Weise durchgeführt wird. Nicht Voraussetzung ist, dass das Kinderwunschpaar verheiratet ist.

2010, 2023

Aufwendungen für Ersatzmutterschaft nicht steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung

By |Oktober 20th, 2023|Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für Aufwendungen für Ersatzmutterschaft nicht steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen Paares mit unerfülltem Kinderwunsch für künstliche Befruchtung und Schwangerschaft mittels Ersatzmutterschaft sind keine außergewöhnlichen Belastungen (Urteil BFH vom August 2023).

2 miteinander verheiratete Männer wollten ihren Kinderwunsch mittels künstlicher Befruchtung und Austragen der Schwangerschaft durch eine Ersatzmutter erfüllen. Die Aufwendungen hierfür machten sie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend. Das Finanzamt lehnte einen Abzug allerdings ab. Ihre Klage blieb erfolglos.

Zwar sind Kosten einer Krankenbehandlung in der Regel als außergewöhnliche Belastung steuermindernd anzuerkennen. Jedoch resultiert hier die Kinderlosigkeit nicht aus einer Krankheit sondern aus biologischen Grenzen und Gesetzmäßigkeiten (2 Männer), so der Bundesfinanzhof. Ferner ist die Ersatzmutterschaft in Deutschland gesetzlich durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten und könne schon deswegen im Steuerrecht nicht gefördert werden. Eine Gleichbehandlung mit der – andererseits zulässigen – Samenspende sei verfassungsrechtlich nicht geboten, so der BFH. Auch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe – „Ehe für Alle“ – im Jahr 2017 ändert daran nach Auffassung des BFH nichts, da die Kinderlosigkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe letztlich biologisch begründet ist und auch eine kinderlose Ehe geschützt ist.

2403, 2022

Kosten PID-Behandlung (Trophektodermbiopsie) i.V. ICSI bei medizinischer Indikation als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar – Kosten Eizellspende einer nahen Verwandten aber nicht

By |März 24th, 2022|Aktuelles, Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für Kosten PID-Behandlung (Trophektodermbiopsie) i.V. ICSI bei medizinischer Indikation als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar – Kosten Eizellspende einer nahen Verwandten aber nicht

PID – Behandlung (Präimplantationsdiagnostik) und Eizellspende der Schwester nach 4 Fehlgeburten:

Unsere Mandantin erlitt in der Vorgeschichte 4 Fehlgeburten. Um dies für die Zukunft und eine weitere Schwangerschaft auszuschließen, nahm sie eine PID – Behandlung (Präimplantationsdiagnostik) an ihren eigenen Eizellen mittels Trophektodermbiopsie vor; zum Zeitpunkt dieser Behandlung war sie ca. 40 Jahre alt. Die damit verbundenen Behandlungskosten wollte das Finanzamt nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) anerkennen; es meinte u.a., die Kinderlosigkeit liege am Alter und Alter sei keine Krankheit.

Ferner ließ sich unsere Mandantin in Belgien – dort erlaubt – mit erbgesunden Eizellen ihrer Schwester behandeln, um eine Schwangerschaft mit einem erbgesunden Kind zu erreichen. Die Eizellspende (auch unter nahen Verwandten) ist allerdings in Deutschland – derzeit – nach dem ESchG (Embryonenschutzgesetz) verboten. Das Finanzamt lehnte auch diese Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung ab.

Bei Gericht erzielte unsere Mandantin einen Teilerfolg.

2208, 2017

Dreierregel und „deutscher Mittelweg“ – zur Auslegung des ESchG durch den BFH

By |August 22nd, 2017|Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für Dreierregel und „deutscher Mittelweg“ – zur Auslegung des ESchG durch den BFH

Kosten einer Auslands – IVF/ICSI – Behandlung absetzbar, auch wenn mehr als 3 Eizellen befruchtet wurden

Dreierregel und deutscher Mittelweg – zur Auslegung des ESchG durch den BFH

Grundsätzlich sind Aufwendungen für eine medizinisch indizierte künstliche Befruchtung als Krankheitskosten steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG. Das entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BFH (Bundesfinanzhof).

Das Problem:

Allerdings verlangt der BFH in diesem Zusammenhang, dass die Behandlung im Einzelfall mit der ärztlichen Berufsordnung konform geht und auch im Übrigen mit der deutschen Rechtsordnung, insbesondere mit dem ESchG (Embryonenschutzgesetz), im Einklang ist.

2710, 2015

IVF bei lesbischer Frau – Kosten der künstlichen Befruchtung steuerlich absetzbar, wenn ..!

By |Oktober 27th, 2015|Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für IVF bei lesbischer Frau – Kosten der künstlichen Befruchtung steuerlich absetzbar, wenn ..!

Die Fragestellung:

Bei einem heterosexuellen Paar können die Kosten einer künstlichen Befruchtung, die wegen einer Sterilitätserkrankung medizinisch notwendig ist, steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) geltend gemacht werden, auch wenn das Paar nicht verheiratet ist; das Bestehen einer Ehe ist insoweit keine notwendige Voraussetzung (siehe dazu auch unsere weiteren Artikel auf dieser Seite). – Doch gilt das auch für ein homosexuelles Paar?

2207, 2011

Prozesskosten für IVF-Klage u.U. als außergewöhnliche Belastung steuermindernd absetzbar, § 33 EStG – BFH ändert seine Rechtsprechung (Urteil 12.05.2011)

By |Juli 22nd, 2011|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Wird in einer Privatangelegenheit – und dazu gehören z.B. Maßnahmen der Krankenbehandlung und Leistungsansprüche gegen die Krankenversicherung auf Kostenübernahme – ein Prozess geführt, so konnten die damit verbundenen Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachtenkosten) früher so gut wie nie steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden. Nach einer zwischenzeitlichen Lockerung zu Gunsten des Steuerzahlers kehrte der BFH (Bundesfinanzhof) wieder zu seiner alten, sehr strengen Rechtsprechung zurück (Urteil vom 18.6.2015), sodass jetzt leider wieder gilt: Die Prozesskosten sind nur in seltenen Ausnahmefällen unter sehr engen Voraussetzungen absetzbar.

2007, 2010

Heilbehandlungskosten der homologen IVF (bei weiblicher Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG

By |Juli 20th, 2010|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Die notwendigen medizinischen Heilbehandlungskosten für eine künstliche Befruchtung wegen Empfängnisunfähigkeit der Frau sind bei einem Ehepaar als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) abzugsfähige Aufwendungen. Bei der homologen IVF-Behandlung handelt es sich um eine – somit auch steuerrechtlich – anerkannte Heilbehandlung, deren Kosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd absetzbar sind (BFH, III R 84/96, Urteil vom 18.06.1997).

1807, 2010

Kosten IVF/ICSI-Behandlung (männliche Krankheit) sind außergewöhnliche Belastung, § 33 EStG – auch bei medizinisch ungünstigen Erfolgsaussichten, auch für 2. Kind

By |Juli 18th, 2010|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Behandlungskosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG absetzbar. Dies gilt nach dem Urteil des FG München (20.05.2009, Az. 10 K 2156/08) auch dann, wenn die prognostizierten medizinischen Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind oder ein Leistungsausschluss bei der Krankenversicherung für das Sterilitätsrisiko besteht. Und es gilt auch, wenn das Paar nicht (mehr) kinderlos ist, sondern sich im Wege der künstlichen Befruchtung sich ein 2. (weiteres) Kind wünscht. Die PKV des Klägers und auch seiner Ehefrau hatte eine Kostenübernahme abgelehnt. Unabhängig davon gilt aber nach dem Urteil des FG München: steuerlich absetzbar sind die Behandlungskosten allemal.

1607, 2010

Auch Behandlungskosten der “heterologen” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind bei heterosexuellem Paar außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – Änderung der bisherigen Rechtsprechung!

By |Juli 16th, 2010|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Auch bei einem nicht verheirateten heterosexuellen Paar, welches langjährig in eheähnlicher Partnerschaft zusammen lebt, können die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitätserkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig nach § 33 EStG sein. Eine Gleichstellung mit verheirateten Paaren ist insoweit geboten, so der BFH (Bundesfinanzhof). Bemerkenswert ist, dass der BFH mit diesem Urteil im Jahre 2007 seine gegenteilige Rechtsprechung aus dem Jahr 2005 aufgab! Notwendig sei aber, dass die IVF-Behandlung im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorschriften (also insbesondere ärztliche Berufsordnung) erfolgte. Für den behandelnden Arzt müsse feststehen, dass das (heterosexuelle) Paar in dauerhafter und gefestigter Beziehung lebe und zu erwarten sei, dass der Mann die Vaterschaft des künstlich gezeugten Kindes anerkennen werde.