IVF – Behandlungskosten wegen früherer, freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung

By |Januar 7th, 2010|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Heilbehandlungskosten für eine IVF-Behandlung (bei einem Ehepaar oder auch bei einem Paar in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar gemäß § 33 EStG. Wenn aber vorher eine nicht medizinisch indizierte sondern freiwillige Sterilisation der Frau (z.B. zum Zwecke der Empfängnisverhütung im Rahmen ihrer damaligen Familienplanung) stattfand, die nun durch die IVF-Behandlung in ihrer Auswirkung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind in diesem besonderen Fall die Kosten der IVF-Behandlung steuerrechtlich nicht absetzbar (BFH III R 68/03, Urteil vom 03.03.2005).