AMH-Wert

1202, 2015

8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

By |Februar 12th, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für 8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

Ein fortgeschrittenes weibliches Alter (41 – 43 Jahre) steht der Kostenübernahme für wiederholte IVF/ICSI – Behandlungen nicht entgegen, wenn die individuelle medizinische Erfolgeprognose günstig ist.

Die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung steht nach derzeitiger Rechtsprechung bekanntlich unter dem Diktat der ausreichenden medizinischen Erfolgsprognose.

2003, 2014

AMH und Fertilität II (weibliche Indikation) – trotz geringem AMH-Wert muss PKV weitere IVF-Behandlungen zahlen

By |März 20th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Gerne greifen die Versicherer isoliert einen geringen AMH-Wert aus den weiblichen Befunden heraus und wollen daraus die Bewertung ableiten, dass für die IVF-Behandlung deswegen keine günstige Erfolgsprognose (mehr) bestehe und sie daher für die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht eintrittspflichtig sind. – Diese isolierte Betrachtung ist aber nicht zulässig und genügt weder den medizinischen noch den rechtlichen Vorgaben!

Der nachfolgende Fall betrifft eine IVF-Behandlung wegen weiblicher Krankheitsursachen (weibliche Indikation). Gleiches gilt aber auch im Falle einer IVF/ICSI-Behandlung bei männlicher Indikation (siehe dazu Artikel „AMH + Fertilität I“).

Sachverhalt:

In diesem Fall litt unsere Mandantin (geb. 1978) an einer Endometriose; der AMH-Wert war altersuntypisch sehr niedrig. Ihre PKV hatte noch die Kosten der 1. IVF-Behandlung (2012) getragen; dort waren nur relativ wenige Eizellen (3 punktiert, 2 befruchtet + transferiert) gewonnen worden. Deswegen bestritt die PKV für die weitere Behandlung (ab 2013)

1712, 2012

IVF+ICSI ausnahmsweise (allein) aus weiblicher Befundlage indiziert und notwendig (beginnende Ovarialinsuffizienz) – LG München II (19.10.2012):

By |Dezember 17th, 2012|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Sachverhalt:

Die Provinzial Krankenversicherung wollte unserer Mandantin (geboren 1971) keine Versicherungsleistungen für eine kombinierte IVF/ICSI-Behandlung, beginnend 2011, gewähren. Sie wandte ein, dass eine weibliche Sterilitätsursache nicht nachgewiesen sei und die Klägerin wegen einer beginnenden Ovarialinsuffizienz die nötige Erfolgsprognose von 15 % (Erreichen einer Schwangerschaft mittels IVF-Behandlung) verfehle.

Sonstige weibliche Einschränkungen lagen nicht vor bzw. waren nicht bekannt; die Spermiogramme lagen im Normbereich. Im Vorjahr (2010) war es zu einer spontanen Schwangerschaft, allerdings nur biochemisch nachgewiesen und von kurzer Dauer, gekommen.

Das Landgericht München verurteilte die Versicherung, unserer Mandantin die Kosten für den 1. Behandlungszyklus zu erstatten und zwar inklusive ICSI – Kostenteil. Eine kombinierte IVF/ICSI – Behandlung hat in einem derartigen Grenzfall nämlich eine höhere medizinische Erfolgsprognose als eine „einfache“ IVF – Behandlung.

1806, 2012

AMH und Fertilität I (männliche Indikation) – trotz AMH-Wert von 0,15 muss PKV des kranken Mannes IVF/ICSI zahlen

By |Juni 18th, 2012|PKV Privatversicherung|0 Comments

Mit Feinheiten der Beurteilung der medizinischen Erfolgsprognose für die IVF-Behandlung hatte sich das LG München I zu befassen. Die Kinderwunschbehandlung erfolgte aus männlicher Indikation (Subfertilität, eingeschränkte Spermiogramme).

Unser Mandant konnte die Kostenerstattung gegen die DKV AG erstreiten, die vor allem einwandte, der AMH-Wert seiner Frau sei für eine günstige Erfolgsprognose zu niedrig (er war mit 0,15 gemessen worden); das Gericht folgte aber der Einschätzung der Krankenversicherung nicht (Urteil vom 25.04.2012).

Bekanntlich muss eine Erfolgsprognose von 15 % (Schwangerschaftseintritt pro Behandlungszyklus) erreicht werden (siehe dazu unsere weiteren Artikel in der Kategorie PKV!).

Zum Sachverhalt:

1706, 2012

Endometriose + Gelbkörperschwäche bei 42jähriger Frau Indikation für IVF-Behandlung – zur Erfolgsprognose nach DIR und bei Vorgeburt

By |Juni 17th, 2012|PKV Privatversicherung|0 Comments

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung wollte unserer Mandantin nach IVF-bedingter Vorgeburt eines Kindes in 2009 nicht mehr die Kosten für 3 weitere IVF-Behandlungszyklen (2. Kind) erstatten, da nach Meinung der PKV dafür keine günstige Erfolgsprognose mehr erreicht wurde. Nach Einholung eines sterilitätsmedizinischen Gutachtens gab jedoch das Landgericht München I der Klage unserer Mandantin überwiegend (2 von 3 Behandlungszyklen) statt (Urteil vom 03.05.2012).

Zum Sachverhalt:

Anfang 2009 war es schon mit der 1. IVF-Behandlung zu einer Schwangerschaft und im September 2009 zur Geburt einer Tochter gekommen. Damals hatte die PKV eine Kostenzusage gegeben. 2011 wünschte sich die Familie ein 2. Kind. Die Frau litt an Endometriose und einer Gelbkörperschwäche. Das war unstreitig. Die PKV bestritt aber, dass die neuerliche Behandlung jetzt noch genügende Erfolgsaussichten habe; die Frau sei mittlerweile 42 (im Juni 1968 geboren) und auch der AMH-Wert sei nicht günstig. Deswegen lehnte sie

1301, 2010

15 % Erfolgsprognose für IVF – aktuelles DIR-Register, keine absolute Grenze für AMH-Wert

By |Januar 13th, 2010|PKV Privatversicherung|0 Comments

Der BGH verlangt für die Kostenübernahme der Sterilitätsbehandlung hinreichende Erfolgsaussichten für die künstliche Befruchtung. Er sieht für eine Erfolg versprechende IVF-Behandlung den maßgeblichen Grenzwert bei 15 % (siehe Artikel auf dieser Seite!).

Das Landgericht München I ist in einem gleichfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess (Urteil vom 28.07.2009) auf dieser grundsätzlichen Basis noch zu folgenden weiteren Feststellungen gekommen:

(1) maßgeblich ist das aktuelle IVF-Register zum Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung; (2): der sogenannte AMH-Wert (Anti-Müller-Hormon-Wert) ist in diesem Zusammenhang ein guter aber kein absoluter Indikator! Als Marker für die ovarielle Reserve der Frau habe der AMH-Wert nach derzeitigem medizinischen Forschungsstand (lediglich) eine relative Aussagekraft, so das Gericht nach Befragung eines sterilitätsmedizinischen Gutachters. Dieser hatte festgestellt, dass die Forschung derzeit (Behandlung Ende 2006) noch im Fluss ist; auch seien aus der Praxis insbesondere bei Mutationsträgern Fälle mit einem Schwangerschaftseintritt bei AMH-Werten von (z.T. deutlich) unter 1,0 ng/ml („low“ und „non-response“ Situationen) bekannt.