In neueren Krankenversicherungsverträgen (Abschluss ab ca. 2005) werden die Leistungen für Kinderwunschbehandlung, künstliche Befruchtung, IVF etc. von den Versicherern oft dem Grunde und auch der Höhe nach in Tarifklauseln eingeschränkt. – Eine kritische Prüfung lohnt sich, denn manche dieser Klauseln stoßen auf Bedenken, sind ungenau formuliert oder sogar unwirksam! Hier einige Beispiele:
- uniVersa Tarifklausel: Leistungseinschränkung „maximal 5x IVF bei Sterilität der Frau“ gilt nicht im Falle männlicher Krankheit lesen
- Ehevorbehalt in Tarifklausel ist unwirksam lesen
- Signal Tarif Exklusiv Plus zum Leistungsumfang IVF unklar lesen
- DKV Tarif BestMed Komfort – Beschränkung 3 x IVF wirksam, Wahlrecht? lesen
- ist INTER Klausel zur Leistungskürzung unwirksam? – unangemessene Benachteiligung? lesen
- Central Tarif Vario – Kostendeckelung gilt nicht für IVF – Medikamente lesen
- DKV Tarif BestMed Premium mit ungleichen Altersgrenzen (Mann/Frau) für IVF ohne Risikokalkulation unwirksam lesen
- IVF-Tarifklausel “Compact PRIVAT Optimal 2009″ ist rechtswidrig! lesen
- IVF-Tarifklausel “AktiMed Best 90″ der Allianz PKV (z.T.) rechtswidrig? lesen