In neueren Krankenversicherungsverträgen (Abschluss ab ca. 2005) werden die Leistungen für Kinderwunschbehandlung, künstliche Befruchtung, IVF etc. von den Versicherern oft dem Grunde und auch der Höhe nach in Tarifklauseln eingeschränkt. – Eine kritische Prüfung lohnt sich, denn manche dieser Klauseln stoßen auf Bedenken, sind ungenau formuliert oder sogar unwirksam! Hier einige Beispiele:

  • uniVersa Tarifklausel: Leistungseinschränkung  „maximal 5x IVF bei Sterilität der Frau“ gilt nicht im Falle männlicher Krankheit   lesen
  • Ehevorbehalt in Tarifklausel ist unwirksam  lesen
  • Signal Tarif Exklusiv Plus zum Leistungsumfang IVF unklar  lesen
  • DKV Tarif BestMed Komfort –  Beschränkung 3 x IVF wirksam, Wahlrecht?  lesen
  • ist INTER Klausel zur Leistungskürzung unwirksam? – unangemessene Benachteiligung?  lesen
  • Central Tarif Vario – Kostendeckelung gilt nicht für IVF – Medikamente lesen
  • DKV Tarif BestMed Premium mit ungleichen Altersgrenzen (Mann/Frau) für IVF ohne Risikokalkulation unwirksam  lesen
  • IVF-Tarifklausel “Compact PRIVAT Optimal 2009″ ist rechtswidrig!  lesen
  • IVF-Tarifklausel “AktiMed Best 90″ der Allianz PKV (z.T.) rechtswidrig?  lesen