Schlagwort: PKV
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Leistung der PKV (50 %) schmälert Leistung der GKV nicht (BSG 2023)
Die PKV (private Krankenversicherung) des fertilitätskranken Ehemanns hatte tarifgemäß 50 % der Kosten einer Kinderwunschbehandlung übernommen. Deswegen lehnte die Krankenkasse (GKV) der Ehefrau Sachleistungen für die Behandlungen gemäß § 27 a SGB V zum gesetzlichen Anteil von 50 % ab mit der Begründung, dass 50 % ja schon durch die PKV des Mannes erstattet wurden.…
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PKV des beihilfeberechtigten Mannes muss Pergoveris zur Follikelstimulation bei Frau bezahlen
Bei männlicher Krankheit muss PKV des Mannes für Pergoveris, das der Frau verordnet wird, bezahlen – auch wenn die Beihilfe des Mannes für Pergoveris wegen der im Beihilferecht abweichenden Kostenzuordnung innerhalb des Kinderwunschpaares („Körperprinzip“) keine Kosten erstattet. In der PKV gilt das Verursacherprinzip.
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Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)
Polkörperdiagnostik (PKD) – Das Landgericht Köln verurteilte die Krankenversicherung zur Zahlung von Kosten einer PKD – Behandlung. Der Gendefekt sei eindeutig als Krankheit der Klägerin zu bewerten. PKD sei ferner eine Heilbehandlung dieser Erkrankung, da mit ihrer Hilfe eine Übertragung des (mütterlichen) Gendefektes auf das Kind unterbunden werde, so das LG Köln
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Leistungslücke Beihilfe / PKV bei IVF ist vom Beihilfeberechtigten hinzunehmen (OVG NRW 29.08.2012)
Leistungslücke für IVF bei Aufeinandertreffen von Beihilfe und PKV sind hinzunehmen. Inkongruenzen in den unterschiedlichen Leistungssystemen – hier Beihilfe und PKV – machen Beihilferecht nicht rechtswidrig (OVG NRW).
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IVF und Leistungsrecht – Rechtshistorie, Trends
Anfangs musste die rechtliche Anerkennung der IFV-Behandlung als Versicherungs- bzw. Leistungsfall erst grundsätzlich erkämpft werden. Die neue medizinische Methode wurde nämlich von GKV und PKV als Leistungsfall abgelehnt – ein häufiges Phänomen,
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Prozesskosten für IVF-Klage u.U. als außergewöhnliche Belastung steuermindernd absetzbar, § 33 EStG – BFH ändert seine Rechtsprechung (Urteil 12.05.2011)
Wird in einer Privatangelegenheit – und dazu gehören z.B. Maßnahmen der Krankenbehandlung und Leistungsansprüche gegen die Krankenversicherung auf Kostenübernahme – ein Prozess geführt, so konnten die damit verbundenen Rechtsverfolgungskosten (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachtenkosten) früher so gut wie nie steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden. Nach einer zwischenzeitlichen Lockerung zu Gunsten des…
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IVF-Tarifklausel „AktiMed Best 90“ der Allianz PKV (z.T.) rechtswidrig?
So sieht z.B. der Tarif AktiMed Best 90 der Allianz Private Krankenversicherung mehrere Hürden und Beschränkungen für Leistungen zur künstlichen Befruchtung vor, u.a…….. Das OLG München hatte zwar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der „Vorleistungsklausel“, vertrat aber zugleich die Auffassung, dass deren etwaige Teilnichtigkeit nicht zur Gesamtnichtigkeit der ganzen IVF-Klausel …….
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Zum deutschen Leistungsrecht bei IVF : die verschiedenen Rechtsbereiche im Überblick
Es gibt nicht die Krankenversicherung sondern verschiedene Versicherungsarten: …. Entsprechend muss bei den Rechtsgrundlagen für das Leistungsrecht der IVF-Behandlung zwischen den unterschiedlichen Versicherungsbereichen differenziert werden:
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„gemischt versichertes“ (PKV / GKV) Kinderwunschpaar I – Wahlrecht bei sich überschneidenden Leistungen der PKV / GKV
Bei einem gemischt versicherten Paar (1 Partner GKV, der andere PKV) können einerseits Leistungslücken auftreten (vgl. weiteren Artikel auf dieser Seite), andererseits aber auch sich überschneidene, „doppelte“ Leistungsanspüche gegen PKV und GKV – je nach Konstellation der Versicherungsverhältnisse und Verteilung der Sterilitätsbefunde innerhalb des Paares. Mit der 2. Variante („doppelte“ Ansprüche) aus Sicht der GKV…
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Abstimmungsproblem GKV / PKV: Systemlücke = Leistungslücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!
Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten. Anders ist es aber bei einem „gemsicht versicherten“ Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)