IVF-Register

1202, 2015

8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

By |Februar 12th, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für 8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

Ein fortgeschrittenes weibliches Alter (41 – 43 Jahre) steht der Kostenübernahme für wiederholte IVF/ICSI – Behandlungen nicht entgegen, wenn die individuelle medizinische Erfolgeprognose günstig ist.

Die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung steht nach derzeitiger Rechtsprechung bekanntlich unter dem Diktat der ausreichenden medizinischen Erfolgsprognose.

2003, 2014

AMH und Fertilität II (weibliche Indikation) – trotz geringem AMH-Wert muss PKV weitere IVF-Behandlungen zahlen

By |März 20th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Gerne greifen die Versicherer isoliert einen geringen AMH-Wert aus den weiblichen Befunden heraus und wollen daraus die Bewertung ableiten, dass für die IVF-Behandlung deswegen keine günstige Erfolgsprognose (mehr) bestehe und sie daher für die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht eintrittspflichtig sind. – Diese isolierte Betrachtung ist aber nicht zulässig und genügt weder den medizinischen noch den rechtlichen Vorgaben!

Der nachfolgende Fall betrifft eine IVF-Behandlung wegen weiblicher Krankheitsursachen (weibliche Indikation). Gleiches gilt aber auch im Falle einer IVF/ICSI-Behandlung bei männlicher Indikation (siehe dazu Artikel „AMH + Fertilität I“).

Sachverhalt:

In diesem Fall litt unsere Mandantin (geb. 1978) an einer Endometriose; der AMH-Wert war altersuntypisch sehr niedrig. Ihre PKV hatte noch die Kosten der 1. IVF-Behandlung (2012) getragen; dort waren nur relativ wenige Eizellen (3 punktiert, 2 befruchtet + transferiert) gewonnen worden. Deswegen bestritt die PKV für die weitere Behandlung (ab 2013)

102, 2013

IVF bei 46jähriger Frau – individuelle Erfolgsprognose vorrangig, geringe Aussagekraft des IVF-Registers wegen kleiner Fallzahlen in dieser Altersgruppe

By |Februar 1st, 2013|PKV Privatversicherung|0 Comments

Ausgangslage:

Im Rahmen der Notwendigkeit der Heilbehandlung verlangt der BGH bekanntlich (siehe unsere weiteren Artikel in der Rubrik PKV!) das Erreichen einer Erfolgsprognose von 15 % pro Behandlungszyklus bei einer IVF-Behandlung (bezogen auf das Erreichen einer Schwangerschaft). Mit zunehmendem weiblichen Alter sinkt die Erfolgschance.

Die Erfolgsprognose ist anhand des IVF-Registers in Verbindung mit dem weiblichen Alter und der individuellen Umstände des Einzelfalles nach objektiven Kriterien zu ermitteln.

Sachverhalt:

Unsere Mandantin war zum Zeitpunkt der Behandlung (2 IVF-Zyklen) knapp unter bzw. bereits über 46 Jahre alt. Allerdings war die Ovulation regelmäßig und die Stimulierbarkeit gut – bezogen auf ihr kalendarisches Alter überdurchschnittlich gut. Die Frau war also „biologisch“ jünger als es ihrem kalendarischen Alter entsprach. Ihre PKV wollte unter Hinweis auf die Statistik des IVF-Registers und ihr Alter die Kosten nicht übernehmen. Das LG Würzburg verurteilte sie nach Einholung eines sterilitätsmedizinischen Sachverständigengutachtens zur Kostenübernahme (Urteil vom 21.01.2013, rechtskräftig).

1712, 2012

IVF+ICSI ausnahmsweise (allein) aus weiblicher Befundlage indiziert und notwendig (beginnende Ovarialinsuffizienz) – LG München II (19.10.2012):

By |Dezember 17th, 2012|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Sachverhalt:

Die Provinzial Krankenversicherung wollte unserer Mandantin (geboren 1971) keine Versicherungsleistungen für eine kombinierte IVF/ICSI-Behandlung, beginnend 2011, gewähren. Sie wandte ein, dass eine weibliche Sterilitätsursache nicht nachgewiesen sei und die Klägerin wegen einer beginnenden Ovarialinsuffizienz die nötige Erfolgsprognose von 15 % (Erreichen einer Schwangerschaft mittels IVF-Behandlung) verfehle.

Sonstige weibliche Einschränkungen lagen nicht vor bzw. waren nicht bekannt; die Spermiogramme lagen im Normbereich. Im Vorjahr (2010) war es zu einer spontanen Schwangerschaft, allerdings nur biochemisch nachgewiesen und von kurzer Dauer, gekommen.

Das Landgericht München verurteilte die Versicherung, unserer Mandantin die Kosten für den 1. Behandlungszyklus zu erstatten und zwar inklusive ICSI – Kostenteil. Eine kombinierte IVF/ICSI – Behandlung hat in einem derartigen Grenzfall nämlich eine höhere medizinische Erfolgsprognose als eine „einfache“ IVF – Behandlung.

1706, 2012

Endometriose + Gelbkörperschwäche bei 42jähriger Frau Indikation für IVF-Behandlung – zur Erfolgsprognose nach DIR und bei Vorgeburt

By |Juni 17th, 2012|PKV Privatversicherung|0 Comments

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung wollte unserer Mandantin nach IVF-bedingter Vorgeburt eines Kindes in 2009 nicht mehr die Kosten für 3 weitere IVF-Behandlungszyklen (2. Kind) erstatten, da nach Meinung der PKV dafür keine günstige Erfolgsprognose mehr erreicht wurde. Nach Einholung eines sterilitätsmedizinischen Gutachtens gab jedoch das Landgericht München I der Klage unserer Mandantin überwiegend (2 von 3 Behandlungszyklen) statt (Urteil vom 03.05.2012).

Zum Sachverhalt:

Anfang 2009 war es schon mit der 1. IVF-Behandlung zu einer Schwangerschaft und im September 2009 zur Geburt einer Tochter gekommen. Damals hatte die PKV eine Kostenzusage gegeben. 2011 wünschte sich die Familie ein 2. Kind. Die Frau litt an Endometriose und einer Gelbkörperschwäche. Das war unstreitig. Die PKV bestritt aber, dass die neuerliche Behandlung jetzt noch genügende Erfolgsaussichten habe; die Frau sei mittlerweile 42 (im Juni 1968 geboren) und auch der AMH-Wert sei nicht günstig. Deswegen lehnte sie

1001, 2010

Höchstalter für Frauen bei IVF ab 1.1.2004: jetzt schon bei 40; Geltung auch im gemischt versicherten Ehepaar!

By |Januar 10th, 2010|GKV Krankenkassen|0 Comments

Ebenso rechtmäßig ist die mit dem GMG zum 1.1.2004 erfolgte Reduzierung der weiblichen Altersgrenze auf nun 40 Jahre (Höchstalter) für Kassenleistungen auf IVF. Für den Ausschluss älterer Frauen von der Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V sprechen insbesondere die sinkenden Erfolgsaussichten der Behandlung ab diesem (weiblichen) Alter, so das BSG (B 1 KR 12/08 R, Urteil vom 03.03.2009).

Bestätigt und vertieft hat das BSG seine Rechtsprechung in einem weiteren Urteil (25.06.2009, B 3 KR 7/08 R): dort wird ausgeführt, dass die weibliche Altersgrenze 40 verfassungskonform sei und die Altersgrenzen von beiden Ehepartnern einzuhalten seien, auch wenn nur einer davon Kassenmitglied ist.

Das Urteil vom 25.06.2009 ist für alle gemischt versicherten Paare und den Leistungsanspruch des in der GKV versicherten Partners von  Bedeutung!

Anmerkung: Vorher war die absolute Altersgrenze bei 45 Jahren! Bei Frauen zwischen 40 und 45 war IVF nach Einzelfallprüfung zu gewähren, wenn nach medizinischer Prüfung gute Chancen für eine Schwangerschaft mittels IVF bestanden. – In der PKV gilt diese strikte Altersgrenze nicht. Dort wird eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15 % gefordert, die „im statistischen urchschnittsfall“ heute bei ca. 42 jährigen Frauen erreicht ist (vgl. IVF-Register), in vielen Einzelfällen aber auch erst später. Auch bei der Kinderwunschbehandlung gilt es also eine 2-Klassen-Krankenversorgung und eine Schlechterstellung der Kassenpatienten!