Aktuelles

2011, 2023

Leistung der PKV (50 %) schmälert Leistung der GKV nicht (BSG 2023)

By |November 20th, 2023|Aktuelles, GKV Krankenkassen|Kommentare deaktiviert für Leistung der PKV (50 %) schmälert Leistung der GKV nicht (BSG 2023)

Die PKV (private Krankenversicherung) des fertilitätskranken Ehemanns hatte tarifgemäß 50 % der Kosten einer Kinderwunschbehandlung übernommen. Deswegen lehnte die Krankenkasse (GKV) der Ehefrau Sachleistungen für die Behandlungen gemäß § 27 a SGB V zum gesetzlichen Anteil von 50 % ab mit der Begründung, dass 50 % ja schon durch die PKV des Mannes erstattet wurden. Sie wollte also von dieser „fremden“ Leistung profitieren.

Das wollte die Frau nicht akzeptieren und klagte gegen den Ablehnungsbescheid.

Die Vorinstanzen (Sozialgericht Speyer und LSG Rheinland-Pfalz) gaben der GKV Recht und wiesen die Klage ab. Auf Revision der Klägerin urteilte das BSG jedoch anders und gab der Klägerin recht! Das BSG war der Auffassung, dass die Leistung der PKV des Mannes nicht den Leistungsanspruch der Frau gegen ihre GKV schmälert. Es hob daher die Entscheidungen der Vorinstanzen und den Ablehnungsbescheid der Krankenkasse auf und verurteilte diese, an die Klägerin 2518 € Behandlungskostem zu zahlen.

1505, 2023

Leistung der PKV (50 %) schmälert Beihilfe nicht

By |Mai 15th, 2023|Aktuelles, öffentlicher Dienst|Kommentare deaktiviert für Leistung der PKV (50 %) schmälert Beihilfe nicht

Der kranke Bundesbeamte war mit 50 % bei der DKV AG privat krankenversichert und daneben beihilfeberechtigt. Die DKV erstattete ordnungsgemäß ihren Teil der Behandlungskosten, in diesem Fall 50 %. Die Beihilfe verweigerte ihre Leistung mit dem Argument, 50 % seien ja schon von der DKV erstattet worden; damit sei sie von ihrer eigenen Leistungspflicht frei geworden.

Diese Meinung hat aber im geltenden Beihilferecht keinerlei Grundlage und ist daher irrig. Die Klage des Beihilfeberechtigten war in beiden Instanzen erfolgreich (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom Februar 2023).

1004, 2022

Beihilfe Hessen – Kryo -Kosten anlässlich Trophektodermbiopsie (PID wegen Gendefekt) sind beihilfefähig

By |April 10th, 2022|Aktuelles, öffentlicher Dienst, PID - zur Leistung Beihilfe, ö. Dienst|Kommentare deaktiviert für Beihilfe Hessen – Kryo -Kosten anlässlich Trophektodermbiopsie (PID wegen Gendefekt) sind beihilfefähig

Beihilfe (Hessen) für Kosten anlässlich Kryo-Behandlung von Eizellen zwecks PID wegen weiblichem Gendefekt (Robertsonsche Translokation 13/14) – Urteil des VG Gießen vom 14.12.2021):

Zum Sachverhalt:

Unsere Mandantin litt an einer genetischen Erkrankung; bei ihr lag eine sogenannte Robertsonsche Translokation 13 / 14 vor. In der Vorgeschichte hatte sie mehrere Aborte erlitten, da die Embryonen den Erbfehler trugen und nicht lebensfähig waren. Deswegen war im Rahmen einer PID (Präimplantationsdiagnostik) eine Trophektodermbiopsie (genetische Untersuchung an Blastozysten) medizinisch indiziert; diese Behandlungsmethode erfordert eine Kryokonservierung der Eizellen, deren Diagnostik und ggf. späteren Transfer der erbgesunden Eizellen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung. Die zuständige Ethikkommission hatte die Behandlung befürwortet.

Die Beihilfestelle des Landes Hessen trug zwar die Kosten der PID, wollte aber die Kosten der gleichfalls erforderlichen Kryokonservierung der Eizellen nicht übernehmen – zu unrecht, wie das Verwaltungsgericht Gießen auf unsere Klage entschied.

604, 2022

2 weitere ICSI – Behandlungsversuche nach 5 Kryotransfers aus 1. Punktion

By |April 6th, 2022|Aktuelles, GKV Krankenkassen|Kommentare deaktiviert für 2 weitere ICSI – Behandlungsversuche nach 5 Kryotransfers aus 1. Punktion

Sozialgericht München zum Leistungsumfang für weitere ICSI – Behandlung nach 1. Punktion und Kryotransfers:

Unsere Mandantin führte einen ersten Behandlungsversuch IVF/ICSI durch; nach der Punktion der Eizellen war ein „Frischtransfer“ aus medizinischen Gründen nicht möglich. Eine sofortige Übertragung von befruchteten Eizellen konnte nicht erfolgen; sie wurden daher kryokonserviert. Später wurden sie transferiert, und zwar in 5 Transferversuchen. Da es dabei zu keiner Schwangerschaft aus den befruchteten Eizellen kam, wollte unsere Mandantin neuerliche ICSI – Behandlungen durchführen. Leistungen dafür lehnte ihre Krankenkasse, die TK, ab. – Zu unrecht, wie das SG München entschied.

2403, 2022

Kosten PID-Behandlung (Trophektodermbiopsie) i.V. ICSI bei medizinischer Indikation als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar – Kosten Eizellspende einer nahen Verwandten aber nicht

By |März 24th, 2022|Aktuelles, Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für Kosten PID-Behandlung (Trophektodermbiopsie) i.V. ICSI bei medizinischer Indikation als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar – Kosten Eizellspende einer nahen Verwandten aber nicht

PID – Behandlung (Präimplantationsdiagnostik) und Eizellspende der Schwester nach 4 Fehlgeburten:

Unsere Mandantin erlitt in der Vorgeschichte 4 Fehlgeburten. Um dies für die Zukunft und eine weitere Schwangerschaft auszuschließen, nahm sie eine PID – Behandlung (Präimplantationsdiagnostik) an ihren eigenen Eizellen mittels Trophektodermbiopsie vor; zum Zeitpunkt dieser Behandlung war sie ca. 40 Jahre alt. Die damit verbundenen Behandlungskosten wollte das Finanzamt nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) anerkennen; es meinte u.a., die Kinderlosigkeit liege am Alter und Alter sei keine Krankheit.

Ferner ließ sich unsere Mandantin in Belgien – dort erlaubt – mit erbgesunden Eizellen ihrer Schwester behandeln, um eine Schwangerschaft mit einem erbgesunden Kind zu erreichen. Die Eizellspende (auch unter nahen Verwandten) ist allerdings in Deutschland – derzeit – nach dem ESchG (Embryonenschutzgesetz) verboten. Das Finanzamt lehnte auch diese Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung ab.

Bei Gericht erzielte unsere Mandantin einen Teilerfolg.

3010, 2021

ICSI beihilfefähig für Mann – unabhängig vom Leistungsantrag der Frau an ihre GKV

By |Oktober 30th, 2021|Aktuelles, öffentlicher Dienst|Kommentare deaktiviert für ICSI beihilfefähig für Mann – unabhängig vom Leistungsantrag der Frau an ihre GKV

Beihilfe Bund (BBhV)- Behandlungen am Mann + extrakorporale Maßnahmen für ICSI sind beihilfefähig, unabhängig von GKV der Frau – da keine Personenidentität (BVerwG)

Nach einem Urteil des BVerwG vom 29.7.2021 muss die Beihilfe des Mannes bezüglich der Kosten seiner ICSI-Behandlung eintreten für Maßnahmen an oder in seinem Körper und für extrakorporale Maßnahmen – und das unabhängig von einem Leistungsantrag seiner Frau an ihre GKV (gesetzliche Krankenversicherung).

Sachverhalt:

Unser Mandant begehrte Beihilfe für eine im Jahr 2016 durchgeführte Kinderwunschbehandlung mittels IVF/ICSI. Seine Ehefrau war gesetzlich pflichtversichert und wegen der Höhe ihrer Einkünfte keine berücksichtigungsfähige Angehörige i. S. des Beihilferechts. Einschlägig war das Beihilferecht des Bundes in der Fassung 2016.

Die Beihilfestelle lehnte jegliche Beihilfe für den Mann ab. Die Klage unseres Mandanten war in 1. und 2. Instanz zunächst erfolglos. Immerhin ließ der Bay. VGH (Verwaltungsgerichtshof) die Revision zum BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) zu. Das BVerwG gab unserer Revision teilweise statt und änderte die Urteile der beiden Vorinstanzen zu Gunsten unseres Mandanten ab.

309, 2021

Beihilfe Bremen – 3x IVF auch nach vorangegangenen IUIs

By |September 3rd, 2021|Aktuelles, öffentlicher Dienst, Urteile zu IVF Kosten|Kommentare deaktiviert für Beihilfe Bremen – 3x IVF auch nach vorangegangenen IUIs

Leistungsumfang IVF – keine „Anrechnung“ vorheriger IUIs, § 8a BremBVO

Der Sachverhalt:

Unsere Mandantin mit Wohnsitz Bremen führte zunächst mehrere IUIs (Inseminationen) durch. Da diese nicht zur gewünschten Schwangerschaft führten, leitete sie auf ärztliches Anraten eine IVF-Behandlung ein. Die Beihilfestelle hatte Leistungen für 3 IUIs gewährt, und lehnte anschließend Leistungen für die nun nachfolgende IVF ab. Sie meinte, nach dem Bremer Beihilferecht sei sie nur für insgesamt 3 Behandlungsversuche – gleich welcher Art – leistungspflichtig, sodass mit den 3 IUIs der Leistungsrahmen erschöpft sei.

Das Urteil des VG Bremen:

1803, 2021

PID bei Gendefekt und nach Fehlgeburten: Kostenübernahme von PKV (OLG Frankfurt)

By |März 18th, 2021|Aktuelles, PID - Leistung PKV, PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für PID bei Gendefekt und nach Fehlgeburten: Kostenübernahme von PKV (OLG Frankfurt)

Heftig umstritten ist die Rechtsfrage, ob Aufwendungen für PID (Präimplantationsdiagnostik) bei medizinischer Indikation Behandlungskosten sind, welche die PKV zu übernehmen hat. Seit einer Novelle zum ESchG (Embryonenschutzgesetz) ist PID in Deutschland bei medizinischer Indikation unter strengen Voraussetzungen erlaubt; vor der Behandlung muss ein (positives) Votum der zuständigen Ethikkommission eingeholt werden.

Zum Sachverhalt:

Unsere Mandatin leidet an einem vererblichen Genfehler. Sie erlitt in der Vorgeschichte bereits mehrere Fehlgeburten nach spontaner Schwangerschaft. Um die Wiederholung einer weiteren Fehlgeburt auszuschließen, ließ unsere Mandantin eine PID an befruchteten Eizellen vornehmen; zuvor hatte die Ethikkommission die Behandlung befürwortet. Die PID ist nur in Verbindung mit einer künstlichen Befruchtung (IVF) möglich. Die PKV unserer Mandantin lehnte eine Kostenübernahme ab. Die Behandlung war erfolgreich und führte zu einer Schwangerschaft aus einer erbgesunden Eizelle und am Ende auch zur Geburt eines gesunden Kindes!

112, 2020

Beihilfe für Gendiagnostik (PKD) + künstliche Befruchtung bei schwerem weiblichem Gendefekt (BVO Bad.-Württ.) ?

By |Dezember 1st, 2020|Aktuelles, PID - zur Leistung Beihilfe, ö. Dienst|Kommentare deaktiviert für Beihilfe für Gendiagnostik (PKD) + künstliche Befruchtung bei schwerem weiblichem Gendefekt (BVO Bad.-Württ.) ?

Unsere Mandantin, eine Landesbeamtin aus Baden-Württemberg, klagte auf Beihilfe für Heilbehandlungskosten betreffend Gendiagnostik und künstliche Befruchtung; sie litt an einem monogenen Gendefekt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab unserer Klage statt; auf die Berufung des Landes hat der VGH Bad.-Württemberg (Verwaltungsgerichtshof) leider gegenteilig entschieden.

Zum medizinischen Sachverhalt:

Die Klägerin leidet an einem schweren Gendefekt; dieser betrifft das OTC-Gen. Er ist vererblich und verursacht Stoffwechselkrankheiten. Bei männlichen Nachkommen führt er zu schwersten Krankheitsverläufen; diese enden meist tödlich, bereits kurz nach der Geburt des Kindes. Bei weiblichen Nachkommen sind die Auswirkungen oft geringer oder die Krankheitsverläufe milder. 1 Kind der Klägerin verstarb 2018 wenige Tage nach der Geburt an den Folgen der Stoffwechselkrankheit; es hatte den mütterlichen Genfehler und mit ihm die Stoffwechselkrankheit geerbt.

Um eine Wiederholung dieses Geschehens zu vermeiden, ließ daher die Klägerin vor einer neuerlichen Schwangerschaft ihre Eizellen untersuchen.