Das LG Dortmund gewährte auch einem 58jährigen Mann eine IVF- und ICSI-Behandlung (3 Behandlungszyklen), da nicht festgestellt werden konnte, dass die schlechte Spermienqualität rein altersbedingt und daher „normgerecht“ (in Bezug auf das Alter) sei und nicht krankhafterr Natur war (Urteil vom 14.01.2009). Die Altersgrenze aus § 27 a SGBV (für Kassenpatienten) gelte bei der PKV nicht.
Erfolgsaussichten IVF / ICSI bei 58jährigem Mann – Abgrenzung Alter / Krankheit
Über den Autor: Rechtsanwalt Hans Modl
Rechtsanwalt Hans Modl ist seit über 35 Jahren praktizierender Anwalt. Als einer der ersten Anwälte in Deutschland hat er sich auf das Spezialgebiet Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen spezialisiert und blickt dabei auf langjährige Erfahrungswerte zu diesem Thema aus zahlreichen Prozessen seit 1983 zurück.