Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder:

Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall!
Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber nicht [...]

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Die verschiedenen Rechtsbereiche – Überblick

Es gibt nicht die Krankenversicherung sondern verschiedene Versicherungsarten: …. Entsprechend muss bei den Rechtsgrundlagen für das Leistungsrecht der IVF-Behandlung zwischen den unterschiedlichen Versicherungsbereichen differenziert werden:

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Beihilfe des Bundes, der Länder:

Für Beamte des Bundes und der Länder finden sich die Rechtsgrundlagen im jeweiligen Beamtenrecht und Beihilferecht des Bundes bzw. des jeweiligen Landes. Im Ergebnis gilt -meist- Kassenrecht!
Die jeweilige BhV (Beihilfeverordnung) verweist idR auf § 27 a SGB V und übernimmt damit gesetzlich die Regelungen aus dem Kassenrecht. Insoweit werden Beamte wie Kassenpatienten behandelt; es gilt unsere Darstellung [...]

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Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar:

Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate

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Baden-Württemberg – Kosten der IVF auch bei nicht verheiratetem Paar beihilfefähig:

Gegenteilig zum VGH München (zuständig für Bayern) entschied das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs und gewährte auch einem unverheirateten Paar Beihilfe für IVF- und ICSI-Behandlung

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NRW – keine Beihilfe für heterologe Insemination trotz langjähriger Lebensgemeinschaft:

Das OVG Münster (zuständig für NRW) vertritt in dieser Frage derzeit die gleiche Rechtsauffassung wie der Bay. VGH München. Es lehnt also Beihilfe zur Kinderwunschbehandlung für ein nicht verheiratetes Paar ab.

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Beihilfe beschränkt auf 4 x IVF (Behandlung 1996):

Die Orientierung des Beihilferechts an § 27 a SGB V (Leistungsumfang im Kassenrecht) führe zu dieser Beschränkung.

Anmerkung: Das Beihilferecht ist nicht in allen Bundesländern einheitlich!

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Beihilferecht – Übernahme der kassenrechtlichen Höchstaltersgrenzen zulässig

Im Kassenrecht (gültig für Kassenpatienten) sieht § 27 a SGB V Höchstaltersgrenzen für die Kinderwunschbehandlung vor. Die inhaltsgleiche Übernahme dieser Regelung für (bayerische) Beamte

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Beihilfe Bund ungleich Beihilfe Hessen – Leistungslücke ist hinzunehmen (BVerwG):

Da die Beihilfesysteme von Bund und Ländern bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und andere Sterilitätsbehandlungen – leider – derzeit nicht einheitlich sind, kann eine Leistungslücke für Paare mit unterschiedlichen Dienstherren entstehen… Mehrheitlich knüpfen die Beihilfesysteme an § 27 a SGB V und das in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geltende Behandlungs- oder Körperprinzip an, so auch das Beihilferecht des Bundes, §§ 6, 13 BhV

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Heilfürsorge Soldaten – wieder keine Leistung für ICSI:

Ebenso wie zuvor das BVerwG (siehe vorstehendes Urteil) urteilte ein halbes Jahr später der VGH Mannheim (4 S 848/01, Urteil vom 24.10.2001), obwohl zu diesem Zeitpunkt die gegenteilige Rechtssprechung des BSG..

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