Für Beamte des Bundes und der Länder finden sich die Rechtsgrundlagen im jeweiligen Beamtenrecht und Beihilferecht des Bundes bzw. des jeweiligen Landes. Im Ergebnis gilt -meist- Kassenrecht!
Die jeweilige BhV (Beihilfeverordnung) verweist idR auf § 27 a SGB V und übernimmt damit gesetzlich die Regelungen aus dem Kassenrecht. Insoweit werden Beamte wie Kassenpatienten behandelt; es gilt unsere Darstellung zur GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).
Aber Vorsicht: das gilt nicht überall und nicht uneingeschränkt! Länderabweichungen können vorliegen!
Prozess: Für Prozesse wegen Beihilfegewährung sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Gesetzliche Fristen für Rechtsmittel (z. B. Widerspruchsfrist und Klagefrist) sind unbedingt zu beachten!
„PKV-Anteil“: Soweit Beamte daneben privat krankenversichert sind, gilt „für diesen Anteil“ unsere Darstellung zur PKV!
Mehr Info zum Thema? Dann besuchen Sie bitte unsere einschlägigen Seiten Rechtsgrundlagen, Urteile!
Sie wünschen individuelle Beratung oder Vertretung? Dann kontaktieren Sie bitte uns oder einen anderen spezialisierten Anwalt!