Frühere freiwillige Sterilisation des Mannes schließt bei später wieder auflebendem Kinderwunsch (in gleicher oder neuer Ehe) i.d.R. Leistungsanspruch auf IVF-Behandlung aus (BSG und Bay. LSG)
Sachverhalt:
Während seiner früheren Ehe ließ sich der Mann sterilisieren; die genauen Gründe dafür klärte das Sozialgericht im bisherigen Verfahren nicht auf. In seiner neuen Ehe wollte er nun mit seiner jetzigen Ehefrau mittels einer IVF- und ICSI-Behandlung ein Kind.
Urteil:
Das LSG Baden-Württemberg hatte der Klage der Frau statt gegeben. Das BSG hob jedoch dieses Urteil wieder auf. Erstens müsse feststehen, dass eine herkömmliche Refertilisierungsmaßnahme beim Mann nicht zum Erfolg führe. Und zweitens komme eine Kostenpflicht der Krankenkasse der Frau nur bei ungewollter Kinderlosigkeit in Betracht. Dies scheide aus, wenn früher bewusst und freiwillig eine Sterilisation durchgeführt wurde, so z.B.