Problemfälle

In einigen Konstellationen ist die Rechtslage äußerst kompliziert. Es drohen Leistungs- und Versicherungslücken. Hier ist es erforderlich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Beispiele für solche Problemfälle:

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:

Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema “IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung” nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen:

  • PKV
  • GKV
  • Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe
  • Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht “1 : 1″ übetrtragbar sind. Individuelle Beratung im streitigen Einzelfall ist unverzichtbar! – Das gilt ganz besonders für Fälle, die “nicht ins Schema passen”, wie z.B. die nachfolgenden Beispiele zu:

  • Problemfälle – unterschiedlicher Versicherungsstatus innerhalb des Paars
  • Probelmfälle – beidseitige oder unklare Sterilitätsursachen innerhalb des Paars und Gewichtung der Ursachenanteile
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Geschrieben in Kostenübernahme IVF Infos

Behandlungskosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung:

Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG… auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind und daher die Versicherung eine Kostenübernahme abgeleht hatte.

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Kassenpatienten / GKV (gesetzliche Krankenversicherung):

Auch die Sozialgerichte lehnten anfangs mehrheitlich die IVF-Behandlung als Leistungsfall in der GKV ab (gesetzliche Regelungen für die IVF existierten noch nicht).
Positiv, für IVF,  entschied aber das Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 08.09.1983, S 17 Kr 25/83). Das BSG entschied dann am 12.11.1985, 3 RK 48/83, dass die IVF im Prinzip Kassenleistung ist (dort wurde die Klage [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder:

Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall!
Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber nicht [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Häufige Rechtsfragen zum aktuellen Leistungsrecht bei IVF – eine kleine Auswahl von Streitthemen:

Kostenübernahme für 2. (weiteres) Kind:
– GKV: ja
– PKV: ja

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Rechtsgrundlagen für den Versicherungsfall im privaten Krankenversicherungsrecht ergeben sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung. Diese bestehen meist aus Teil I (entspricht oft den Musterbedingungen MB/KK) und Teil II (Tarife). Die Tarifbedingungen können, müssen aber nicht, spezielle Regelungen zu einzelnen Versicherungsfällen, z.B. zur künstlichen Befruchtung, enthalten.
Neuerdings bauen einige Versicherer [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V.
§ 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27 a SGB [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Behandlungskosten der homologen IVF (weibliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG:

Ausgaben für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitästerkrankung sind bei einem Ehepaar als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Behandlungskosten der “heterologen” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind auch außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – Änderung der bisherigen Rechtsprechung!:

Auch bei einem nicht verheirateten (heterosexuellen) Paar, welches langjährig in eheähnlicher Partnerschaft zusammen lebt, sind die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitätserkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig nach § 33 EStG. .. neues Urteil des BFH… Änderung seiner Rechtsprechung..Derzeit wird also durch die obersten Bundesgerichte die Frage der Verheiratung als -angebliche- Anspruchsvoraussetzung für IVF-Leistungen unterschiedlich beurteilt! BSG und BVerfG einerseits verlangen für das Kassenrecht (§ 27 a SGB V) die Verheiratung als Leistungsvoraussetzung, der BFH verneint dagegen einen Ehevorbehalt bei der steuerrechtlichen Absetzbarkeit (§33 EStG) der IVF-Behandlungskosten!

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

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