Problemfälle

In einigen Konstellationen ist die Rechtslage äußerst kompliziert. Es drohen Leistungs- und Versicherungslücken. Hier ist es erforderlich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Beispiele für solche Problemfälle:

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:

Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema “IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung” nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen:

  • PKV
  • GKV
  • Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe
  • Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht “1 : 1″ übetrtragbar sind. Individuelle Beratung im streitigen Einzelfall ist unverzichtbar! – Das gilt ganz besonders für Fälle, die “nicht ins Schema passen”, wie z.B. die nachfolgenden Beispiele zu:

  • Problemfälle – unterschiedlicher Versicherungsstatus innerhalb des Paars
  • Probelmfälle – beidseitige oder unklare Sterilitätsursachen innerhalb des Paars und Gewichtung der Ursachenanteile
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Geschrieben in Kostenübernahme IVF Infos

Behandlungskosten einer IVF/ICSI-Behandlung (männliche Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – auch bei ungünstigen Erfolgsaussichten der Behandlung:

Auch bei Vorliegen eines männlichen Sterilitätsleidens sind Kosten der künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG… auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Behandlung nach der IVF-Altersstatistik (IVF-Register) nicht mehr günstig sind und daher die Versicherung eine Kostenübernahme abgeleht hatte.

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

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