ICSI – auch bei niedriger Spermienkonzentration strenge Grenzwerte der Richtlinien doch rechtmäßig (BSG 21.06.2011):

IVF und auch Zusatzmaßnahmen der ICSI-Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung. Das Nähere regelte der Gesetzgeber in § 27 a SGB V;.. Richtlinien § 92 SGB V.. Gemeinsamer Bundesausschuss.. Grenzwerte für Spermiogramme bei ICSI rechtmäßig ..

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IVF + PKD (Polkörperdiagnostik): erlaubt, aber dennoch keine Kassenleistung nach § 27 a SGB V (Stand vor BGH-Urteil vom 06.07.2010) :

Von PID (Präimplantationsdiagnostik) ist PKD (Polkörperdiagnostik) zu unterscheiden. Im Prinzip geht es um das gleiche: die genetische Untersuchung, ob Gendefekte und daraus resultierend schwerste Folgen…. Dennoch ist PKD (Polkörperdiagnostik) derzeit nach Ansicht des Bay. LSG (Urteil vom 18.04.2007) keine Kassenleistung. Denn es fehle derzeit an der Anspruchsgrundlage für diese Leistung. PKD sei zwar aus medizinischer Sicht sinnvoll…..

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IVF + PID (Präimplantationsdiagnostik) im Ausland – z.Z. keine deutsche Kassenleistung (Urteile aus 2007):

Eine Kombination Inlands-IFV + Auslands-PID führt aber dennoch nicht zur Kassenleistung (Urteile SG Berlin vom 23.03.2007 und Hessisches LSG vom 30.01.2007). Zwar ist Kassenpatienten eine Behandlung im Ausland nicht grundsätzlich verwehrt. Es bleibt aber auch in diesem Fall bei der Gültigkeit des nationalen, hier deutschen Leistungsrechts

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gemischt versichertes Paar – Wahlrecht bei sich überschneidenden Leistungen PKV / GKV

Bei einem gemischt versicherten Paar (1 Partner GKV, der andere PKV) können einerseits Leistungslücken auftreten (vgl. weiteren Artikel auf dieser Seite), andererseits aber auch sich überschneidene, “doppelte” Leistungsanspüche gegen PKV und GKV – je nach Konstellation der Versicherungsverhältnisse und Verteilung der Sterilitätsbefunde innerhalb des Paares.

Mit der 2. Variante (“doppelte” Ansprüche) aus Sicht der GKV befasst sich das Urteil des BSG….

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Kryokosten II: Kassenleistung wenn Behandlung einer “Grunderkrankung” (hier: Strahlentherapie, Konservierung + Reimplantation von Eierstockgewebe) – zur Abgrenzung § 27 / § 27 a SGB V

Kryokosten gehören nach derzeit herrschender Rechtsauffassung der Sozialgerichte nicht zum Leistungsumfang der Kassen gemäß § 27 a SGB V bei künstlicher Befruchtung….Etwas anderes gilt aber nach dem Urteil des BSG vom 17.02.2010 dann, …

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ICSI-Behandlung und weiterer Kinderwunsch sind Kassenleistungen (BSG-Urteil 2001):

Nach dem Urteil des BSG aus dem Jahre 2001 ist die ICSI-Behandlung eine Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V, selbst wenn die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung gemäß § 92 SGB V in der damaligen fassung die ICSI-Variante……Das BSG entschied darüber hinaus, dass die Sterilitätsbehandlung als Kassenleistung auch für einen weiteren Kinderwunsch (2. oder weiteres Kind) eröffnet und nicht auf das einmalige Erzielen einer Schwangerschaft (Geburt)

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ab 1.1.2004: Behandlungsrahmen nur noch 3 x IVF – aber ganz oder z.T. wieder eröffnet nach Geburt, bei Schwangerschaft aus IVF:

Nach § 27 a SGB V werden von der Krankenkasse 4 (Rechtslage bis 31.12.2003) bzw. 3 (ab 01.01.2004, davon nur 50 % der Kosten) Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung als Kassenleistung geschuldet….. Unstreitig ist der Behandlungsrahmen neu in vollem Umfang eröffnet nach einer Totgeburt. Ob gleiches bei einem Abort gilt, ist strittig, jedenfalls höchstrichterlich noch nicht entschieden…

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GKV / Abstimmungsprobleme mit PKV + Systemlücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!

Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten.

Anders ist es aber bei einem “gemsicht versicherten” Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)

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Leistungsbegrenzung auf 50 % der Behandlungskosten bei IVF ab 1.1.2004 ist rechtmäßig:

Mit dem GMG (GKV-Modernisierungsgesetz) wurde dies -in Zeiten knapper Kassen- ab 1.1.2004 reduziert auf nur noch 50 %. Das GMG enthielt außerdem einige weitere Einschränkungen, z.B. strikte Höchst- und Mindestaltersgrenzen (dazu weitere Urteile auf dieser Seite!)…Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.01.2009, 1 BvR 2982/07, das GMG mit dieser Einschränkung gleichfalls gebilligt. Die 50% – Beschränkung sei verfassungsrechtlich nicht zu ..

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Höchstalter für Frauen bei IVF ab 1.1.2004: jetzt schon bei 40; Geltung auch im gemischt versicherten Ehepaar!

Ebenso rechtmäßig ist die mit dem GMG zum 1.1.2004 eingeführte weibliche Altersgrenze von 40 Jahren (Höchstalter) für Kassenleistungen auf IVF.

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