Schlagwort: IVF+ICSI
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Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes: PKV der Frau muss IVF-Kostenteil tragen
Treffen weibliche und männliche Krankheitsursachen zusammen, so können u.U. 2 Versicherungsfälle entstehen. Die „weibliche Versicherung“ muss den IVF – Kostenteil auch dann tragen, wenn der Mann wegen einer früheren Sterilisationes unfruchtbar ist.
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IVF+ICSI ausnahmsweise (allein) aus weiblicher Befundlage indiziert und notwendig (beginnende Ovarialinsuffizienz) – LG München II (19.10.2012):
Im Normalfall erfordert die Erstattung des ICSI-Kostenteils wegen des Verursacherprinzips eine männliche Krankheitsursache und richtet sich daher gegen die PKV des (kranken) Mannes. Diese Urteil zeigt, dass unter bestimmten medizinischen Umständen aber eine differenziertere Beurteilung nötig ist und eine Eintrittspflicht für den ICSI-Kostenteil auch seitens der „weiblichen PKV“ bestehen kann; allerdings bleibt dies auf Ausnahmen…
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Leistungslücke Beihilfe / PKV bei IVF ist vom Beihilfeberechtigten hinzunehmen (OVG NRW 29.08.2012)
Leistungslücke für IVF bei Aufeinandertreffen von Beihilfe und PKV sind hinzunehmen. Inkongruenzen in den unterschiedlichen Leistungssystemen – hier Beihilfe und PKV – machen Beihilferecht nicht rechtswidrig (OVG NRW).
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ICSI – auch bei niedriger Spermienkonzentration keine Ausnahme von strengen Grenzwerten der Richtlinien (BSG 21.06.2011)
IVF und auch Zusatzmaßnahmen der ICSI-Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung. Das Nähere regelte der Gesetzgeber in § 27 a SGB V;.. Richtlinien § 92 SGB V.. Gemeinsamer Bundesausschuss.. Grenzwerte für Spermiogramme bei ICSI rechtmäßig ..
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BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit – Beweisanforderungen
Der BGH hat am Ende der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang stattgegeben:…… Zur Bejahung des Versicherungsfalles genüge es, wenn das Vorliegen einer körperlichen Anomalie (hier wiederholt schlechte Spermiequalität, belegt durch Spermiogramme), die die Zeugungsfähigkeit …..
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IVF + PID (Präimplantationsdiagnostik) im Ausland – z.Z. keine deutsche Kassenleistung (Urteile aus 2007)
Eine Kombination Inlands-IFV + Auslands-PID führt aber dennoch nicht zur Kassenleistung (Urteile SG Berlin vom 23.03.2007 und Hessisches LSG vom 30.01.2007). Zwar ist Kassenpatienten eine Behandlung im Ausland nicht grundsätzlich verwehrt. Es bleibt aber auch in diesem Fall bei der Gültigkeit des nationalen, hier deutschen Leistungsrechts
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„gemischt versichertes“ (PKV / GKV) Kinderwunschpaar I – Wahlrecht bei sich überschneidenden Leistungen der PKV / GKV
Bei einem gemischt versicherten Paar (1 Partner GKV, der andere PKV) können einerseits Leistungslücken auftreten (vgl. weiteren Artikel auf dieser Seite), andererseits aber auch sich überschneidene, „doppelte“ Leistungsanspüche gegen PKV und GKV – je nach Konstellation der Versicherungsverhältnisse und Verteilung der Sterilitätsbefunde innerhalb des Paares. Mit der 2. Variante („doppelte“ Ansprüche) aus Sicht der GKV…
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Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar; Ehevorbehalt
Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate
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Beihilfe beschränkt auf 4 x IVF (Behandlung 1996)
Die Orientierung des Beihilferechts an § 27 a SGB V (Leistungsumfang im Kassenrecht) führe zu dieser Beschränkung. Anmerkung: Das Beihilferecht ist nicht in allen Bundesländern einheitlich!