Urteile zur IVF-Kostenübernahme, kommentiert von RA Modl

2710, 2015

IVF bei lesbischer Frau – Kosten der künstlichen Befruchtung steuerlich absetzbar, wenn ..!

By |Oktober 27th, 2015|Steuerrecht, Kosten absetzbar|Kommentare deaktiviert für IVF bei lesbischer Frau – Kosten der künstlichen Befruchtung steuerlich absetzbar, wenn ..!

Die Fragestellung:

Bei einem heterosexuellen Paar können die Kosten einer künstlichen Befruchtung, die wegen einer Sterilitätserkrankung medizinisch notwendig ist, steuermindernd als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG (Einkommenssteuergesetz) geltend gemacht werden, auch wenn das Paar nicht verheiratet ist; das Bestehen einer Ehe ist insoweit keine notwendige Voraussetzung (siehe dazu auch unsere weiteren Artikel auf dieser Seite). – Doch gilt das auch für ein homosexuelles Paar?

210, 2015

Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)

By |Oktober 2nd, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)

PKV muss Kosten für Polkörperdiagnostik (PKD) übernehmen:

Die Klägerin verlangte von ihrer Krankenversicherung die Erstattung von Kosten einer künstlichen Befruchtung (IVF/ICSI – Behandlung) in Verbindung mit einer Polkörperdiagnostik (PKD). Die Beklagte wollte die Kosten der Behandlung nicht übernehmen. Die Klägerin ist Trägerin einer Gen-Mutation, die bei ihr auch manifest wurde in Form des Gorlin-Goltz-Syndroms. Es bestand das Risiko, dass dieser Gendefekt der Klägerin an ihre Nachkommen weiter vererbt wird. Mittels PKD lässt sich das Erbmaterial von Eizellen schon im Stadium der anfänglichen Zellteilungen, aber noch vor der Befruchtung, untersuchen und der Gendefekt aufspüren. So können gesunde von erbkranken Eizellen unterschieden werden. Die Behandlung ist wissenschaftlich etabliert und international anerkannt. Mit PKD lassen sich allerdings nur Gendefekte an der Eizelle, also auf weiblicher Seite, identifizieren, nicht aber männliche. Für letztere stünde übrigens das sogenannte PID – Verfahren (Präimplantationsdiagnostik) zur Verfügung. Das Landgericht Köln verurteilte die Krankenversicherung zur Zahlung.

2208, 2015

gemischt versichertes (PKV / GKV) Kinderwunschpaar II – Leistung der PKV des Mannes bei GKV Frau anzurechnen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil 2015 – strittig!) – NEU 2023: BSG anderer Ansicht!!

By |August 22nd, 2015|GKV Krankenkassen|Kommentare deaktiviert für gemischt versichertes (PKV / GKV) Kinderwunschpaar II – Leistung der PKV des Mannes bei GKV Frau anzurechnen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil 2015 – strittig!) – NEU 2023: BSG anderer Ansicht!!

Für gemischt versicherte Kinderwunschpaare (1 Partner privat-, der andere gesetzlich versichert) ist das Leistungsrecht kompliziert, unübersichtlich und nicht aufeinander abgestimmt, da es um 2 unterschiedliche Rechtsbereiche (PKV / GKV) geht. Es können Leistungslücken eintreten! Eine neue Variante zu Lasten von Kinderwunschpaaren ergibt sich aus dem Urteil des LSG Berlin – Brandenburg vom 24.4.2015. Das LSG stellt geradezu eine Kostenfalle auf! Es bleibt abzuwarten, ob sich die Rechtsauffassung des LSG durchsetzt. Jedenfalls hat das SG Nürnberg (Urteil vom Januar 2022) in einem von uns vertretenen Streitfall mit vergleichbarer Versicherungskonstellation gegenteilig entschieden! Das Urteil des SG Nürnberg ist allerdings derzeit nicht rechtskräftig, weil die beklagte Krankenkasse Berufung eingelegt hat.

203, 2015

Central Tarif Vario – Kostendeckelung der IVF – Kosten gilt nicht für Arzneimittel

By |März 2nd, 2015|PKV Tarifklauseln|Kommentare deaktiviert für Central Tarif Vario – Kostendeckelung der IVF – Kosten gilt nicht für Arzneimittel

Kinderwunsch-Klausel im Tarif Vario mit Kostendeckelung bei künstlicher Befruchtung: gilt nicht für Medikamente (z.B. Hormonstimulation)! 

Viele Krankenversicherer gehen neuerdings dazu über, in ihren Tarifen Leistungsausschlüsse und Kostendeckelungen für diverse Behandlungen oder Krankheiten zu regeln. Der Versicherungsnehmer ist gut beraten, alles Kleingedruckte genauestens von A – Z zu studieren, auch wenn dies wegen des Umfangs der Tarifwerke und Allgemeinen Versicherungsbedingungen durchaus mühsam ist! – Doch es kommt auch vor, dass diese Regelungen undurchsichtig und unangemessen sind. Dann könnten sie unwirksam sein! Es kann sich daher durchaus lohnen, den Inhalt des „Kleingedruckten“ genau zu überprüfen und ggf. auch in Frage zu stellen!

Tarif Vario der Central Krankenversicherung AG (Stand 01.12):

So sieht z. B. dieser Tarif in Klausel B 7Kinderwunschbehandlung“ eine kalenderjährliche Kostendeckelung auf 7500 € vor. Darunter steht die Klausel B 8 „Arznei- und Verbandsmittel“; diese erwähnt Arzneimittel ganz allgemein und umfassend, unabhängig von der Art der Krankheit oder Behandlung. Gemäß B 8 gilt für Arzneimittel keine Kostendeckelung. – Was gilt dann für Arzneimittel im Rahmen der Kinderwunschbehandlung?

103, 2015

DKV Tarif BestMed Premium mit ungleichen (Mann / Frau) Altersgrenzen für IVF – ohne versicherungsmathematische Risikokalkulation unwirksam

By |März 1st, 2015|PKV Tarifklauseln, Urteile zu IVF Kosten|Kommentare deaktiviert für DKV Tarif BestMed Premium mit ungleichen (Mann / Frau) Altersgrenzen für IVF – ohne versicherungsmathematische Risikokalkulation unwirksam

Ist in der Krankenversicherung eine Tarifklausel für Kinderwunschbehandlungen, die für Mann und Frau ungleiche Höchstaltersgrenzen vorsieht, wirksam (hier: Tarif BestMed Premium der DKV AG)? Oder führt diese Ungleichbehandlung zur Unwirksamkeit der Klausel? – Das Landgericht München hat erhebliche Bedenken gegen die diskriminierende Klausel! 

1202, 2015

8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

By |Februar 12th, 2015|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für 8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43

Ein fortgeschrittenes weibliches Alter (41 – 43 Jahre) steht der Kostenübernahme für wiederholte IVF/ICSI – Behandlungen nicht entgegen, wenn die individuelle medizinische Erfolgeprognose günstig ist.

Die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlung steht nach derzeitiger Rechtsprechung bekanntlich unter dem Diktat der ausreichenden medizinischen Erfolgsprognose.

605, 2014

Lange zurückliegende Hormonstörung und Kinderwunsch nach Absetzen der Pille ergeben noch keine Vorvertraglichkeit – PKV muss zahlen

By |Mai 6th, 2014|PKV Privatversicherung|Kommentare deaktiviert für Lange zurückliegende Hormonstörung und Kinderwunsch nach Absetzen der Pille ergeben noch keine Vorvertraglichkeit – PKV muss zahlen

Ausgangslage:

Eine Krankenversicherung versuchte – erfolglos – mit dem Einwand der Vorvertraglichkeit sich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung, die 2011 und 2012 durchgeführt wurde, zu entziehen. In der Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz grundsätzlich erst mit dem Zeitpunkt des im Versicherungsschein vermerkten Versicherungsbeginns, u.U. auch später, wenn Wartefristen gelten. Eine Rückwärtsversicherung könnte zwar theoretisch auch vereinbart werden; das kommt aber in der Praxis kaum vor. Grundlage für diese Rechtslage sind §§ 2, 3 MB/KK (Musterbedingungen Krankenversicherung) und § 10 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Eine Heilbehandlung beginnt bereits mit der ersten Diagnosemaßnahme. So kann bereits die Mittelung eines Krankheitsverdachtes oder von Beschwerden den Versicherungsfall auslösen. Wenn dieser Zeitpunkt vor dem Versicherungsbeginn liegt, ist der Versicherer leistungsfrei: Vorvertraglichkeit.

Sachverhalt:

Unsere Mandantin äußerte gegenüber ihrer hausärztlichen Gynäkologin das Bestehen eines Kinderwunsches bei einem Arztbesuch im Februar 2010. Im März 2010 schloss sie eine Krankenversicherung

504, 2014

Beihilfe für heterologe IVF (Baden-Württemberg) – Anspruch auf genetisch eigenes Kind

By |April 5th, 2014|öffentlicher Dienst|Kommentare deaktiviert für Beihilfe für heterologe IVF (Baden-Württemberg) – Anspruch auf genetisch eigenes Kind

Zur Beihilfe für heterologe IVF (Baden-Württemberg):

Das  BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) hatte zu entscheiden, ob einem Beamten in Baden-Württemberg Beihilfe für eine hetorologe IVF (künstliche Befruchtung) für sich bzw. für seine berücksichtigungsfähige Ehefrau unter bestimmten Voraussetzungen zustehen kann. Es wurde Spendersamen benutzt; es galt die BVO in der Fassung vom 30.10.2008. Im Gegensatz zur Vorinstanz sagte das BVerwG: Ja!

2403, 2014

Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes: PKV der Frau muss IVF-Kostenteil tragen

By |März 24th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Wenn weibliche und männliche Krankheitsursachen für die Paarsterilität zusammen kommen, dann können u.U. 2 getrennte Versicherungsfälle – aus männlicher Ursache und aus weiblicher Ursache – entstehen. In einem vom LG München I entschiedenen Fall kam die Besonderheit hinzu, dass die männliche Sterililität durch eine frühere Sterilisation (in 1. Ehe) verursacht war. Deswegen wollte die PKV der Frau keine Kosten der Kinderwunschbehandlung (2. Ehe) tragen. Vor dem Landgericht München obsiegte unsere Mandantin.

Sachverhalt:

Der Mann hatte sich in 1. Ehe sterilisieren (Vasektomie) lassen, nachdem ein behindertes Kind zur Welt kam.  Später ging er eine neue Ehe ein und wünschte sich ein weiteres Kind. In Folge der früheren, „freiwilligen“ Sterilisation war er aber zeugungsunfähig.  Zur Überwindung seiner Infertilität war eine IVF/ICSI – Behandlung mit TESE (operative Spermienentnahme) nötig. Neben dieser männlichen Ursache lag auch noch eine weibliche Ursache für die Paarsterilität vor, nämlich

2003, 2014

AMH und Fertilität II (weibliche Indikation) – trotz geringem AMH-Wert muss PKV weitere IVF-Behandlungen zahlen

By |März 20th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Gerne greifen die Versicherer isoliert einen geringen AMH-Wert aus den weiblichen Befunden heraus und wollen daraus die Bewertung ableiten, dass für die IVF-Behandlung deswegen keine günstige Erfolgsprognose (mehr) bestehe und sie daher für die Kosten der künstlichen Befruchtung nicht eintrittspflichtig sind. – Diese isolierte Betrachtung ist aber nicht zulässig und genügt weder den medizinischen noch den rechtlichen Vorgaben!

Der nachfolgende Fall betrifft eine IVF-Behandlung wegen weiblicher Krankheitsursachen (weibliche Indikation). Gleiches gilt aber auch im Falle einer IVF/ICSI-Behandlung bei männlicher Indikation (siehe dazu Artikel „AMH + Fertilität I“).

Sachverhalt:

In diesem Fall litt unsere Mandantin (geb. 1978) an einer Endometriose; der AMH-Wert war altersuntypisch sehr niedrig. Ihre PKV hatte noch die Kosten der 1. IVF-Behandlung (2012) getragen; dort waren nur relativ wenige Eizellen (3 punktiert, 2 befruchtet + transferiert) gewonnen worden. Deswegen bestritt die PKV für die weitere Behandlung (ab 2013)