Behandlungskosten der IVF keine außergewöhnliche Belastung nach vorangegangener Sterilisation:

Heilbehandlungskosten für eine IVF-Behandlung (bei einem Ehepaar oder auch bei einem Paar in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar gemäß § 33 EStG. Wenn aber vorher eine freiwillige Sterilisation des Mannes (z.B. zum Zwecke der Empfängnisverhütung) stattfand, die nun durch die IVF-Behandlung in ihrer Auswirkung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind [...]

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Keine Kostenübernahme für IFV nach vorangegangener “freiwilliger” Tubensterilisation:

Aus Gründen der Empfängnisverhütung (Unverträglichkeit von Kontrazeptiva) hatte eine Frau eine Tubensterilisation vornehmen lassen. Später entstand Kinderwunsch. Die IVF-Behandlung zur Behebung der weiblichen Unfruchtbarkeit.. in diesem Fall kein Versicherungsfall..

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Frühere (freiwillige) Sterilisation (während anderer Ehe) des Ehemanns der Klägerin schließt i.d.R. deren Leistungsanspruch auf IVF-Behandlung aus:

Kostenpflicht der Krankenkasse nur bei ungewollter Kinderlosigkeit in Betracht. Dies scheidet aus, wenn ein Ehepartner früher bewußt und freiwillig seine Sterilisation veranlasst habe BSG, B 1 KR11/03 R,..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

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