Sterilisation

1608, 2019

Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität

By |August 16th, 2019|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|Kommentare deaktiviert für Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität

Das Problem:

Eine andrologische (männliche) Subfertilität trifft mit einem Zustand nach Sterilisation mittels Vasektomie und deren erfolgreicher Rückgängigmachung mittels Vasovasotomie im Rahmen einer RefertilisierungsOP zusammen. Muss dann die PKV die Kosten der wegen der Subfertilität notwendigen IVF/ICSI – Behandlung übernehmen?

Die Antwort: Ja!

Zum Sachverhalt:

Die Situation tritt in heutiger Zeit öfter auf: Männer haben sich (meist in 1. Ehe) sterilisieren lassen, weil sie damals keine oder keine weiteren Kinder haben wollten. Später, oft in einer anderen Beziehung, wollen sie an dieser Entscheidung nicht mehr festhalten. Sie lassen dann durch einen operativen Eingriff die frühere, jetzt nicht mehr gewollte Sterilisation rückgängig machen. Derartige Refertilisierungen sind (mit gutem Erfolg) möglich. Dennoch bleibt der neue Kinderwunsch unerfüllt und als Ursache wird eine Subfertilität diagnostiziert, die mit der Sterilisation und Refertilisierung nichts zu tun hat.

Die Rechtslage:

Die Krankenversicherer verweigern dann häufig ihre Leistung für die IVF/ICSI – Behandlung mit der Behauptung, „schuld“ an der aktuellen Kinderlosigkeit sei die Sterilisation von früher und die habe der Versicherte selbst und freiwillig herbeigeführt.

Der Einwand der Krankenversicherer ist falsch.

Wir vertraten mehrere Kläger in der beschriebenen Ausgangslage. Die Gerichte (Landgericht München I, Landgericht Ingolstadt und OLG München) gaben jeweils unseren Mandanten recht, weil das Eine (Subfertilität) mit dem Anderen (Vorgeschichte Sterilisation / erfolgreiche Refertilisierung) nichts miteinander zu tun hat. Die Leistungspflicht folge aus der aktuellen Subfertilität, so die Entscheidungen der Gerichte.

2403, 2014

Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes: PKV der Frau muss IVF-Kostenteil tragen

By |März 24th, 2014|PKV Privatversicherung, Urteile zu IVF Kosten|0 Comments

Wenn weibliche und männliche Krankheitsursachen für die Paarsterilität zusammen kommen, dann können u.U. 2 getrennte Versicherungsfälle – aus männlicher Ursache und aus weiblicher Ursache – entstehen. In einem vom LG München I entschiedenen Fall kam die Besonderheit hinzu, dass die männliche Sterililität durch eine frühere Sterilisation (in 1. Ehe) verursacht war. Deswegen wollte die PKV der Frau keine Kosten der Kinderwunschbehandlung (2. Ehe) tragen. Vor dem Landgericht München obsiegte unsere Mandantin.

Sachverhalt:

Der Mann hatte sich in 1. Ehe sterilisieren (Vasektomie) lassen, nachdem ein behindertes Kind zur Welt kam.  Später ging er eine neue Ehe ein und wünschte sich ein weiteres Kind. In Folge der früheren, „freiwilligen“ Sterilisation war er aber zeugungsunfähig.  Zur Überwindung seiner Infertilität war eine IVF/ICSI – Behandlung mit TESE (operative Spermienentnahme) nötig. Neben dieser männlichen Ursache lag auch noch eine weibliche Ursache für die Paarsterilität vor, nämlich

701, 2010

IVF – Behandlungskosten wegen früherer, freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung

By |Januar 7th, 2010|Steuerrecht, Kosten absetzbar|0 Comments

Heilbehandlungskosten für eine IVF-Behandlung (bei einem Ehepaar oder auch bei einem Paar in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar gemäß § 33 EStG. Wenn aber vorher eine nicht medizinisch indizierte sondern freiwillige Sterilisation der Frau (z.B. zum Zwecke der Empfängnisverhütung im Rahmen ihrer damaligen Familienplanung) stattfand, die nun durch die IVF-Behandlung in ihrer Auswirkung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind in diesem besonderen Fall die Kosten der IVF-Behandlung steuerrechtlich nicht absetzbar (BFH III R 68/03, Urteil vom 03.03.2005).

701, 2010

Keine Kostenübernahme für IVF nach vorangegangener “freiwilliger” Tubensterilisation

By |Januar 7th, 2010|PKV Privatversicherung|0 Comments

Aus Gründen der Empfängnisverhütung (Unverträglichkeit von Kontrazeptiva) hatte eine Frau eine Tubensterilisation vornehmen lassen. Später entstand Kinderwunsch.

Die IVF-Behandlung zur Behebung der weiblichen Unfruchtbarkeit ist in diesem besonderen Falle nach Ansicht des OLG Nürnberg (8 U 3617/04, Urteil vom 24.03.2005)  keine medizinisch notwendige Heilbehandlung und muss von der Krankenversicherung nicht finanziert werden. Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn Folgeleiden eingetreten sind und / oder eine andere Sterilitätsursache hinzugekommen ist.

601, 2010

Frühere freiwillige Sterilisation des Mannes schließt bei später wieder auflebendem Kinderwunsch (in gleicher oder neuer Ehe) i.d.R. Leistungsanspruch auf IVF-Behandlung aus (BSG und Bay. LSG)

By |Januar 6th, 2010|GKV Krankenkassen|0 Comments

Sachverhalt:

Während seiner früheren Ehe ließ sich der Mann sterilisieren; die genauen Gründe dafür klärte das Sozialgericht im bisherigen Verfahren nicht auf. In seiner neuen Ehe wollte er nun mit seiner jetzigen Ehefrau mittels einer IVF- und ICSI-Behandlung ein Kind.

Urteil:

Das LSG Baden-Württemberg hatte der Klage der Frau statt gegeben. Das BSG hob jedoch dieses Urteil wieder auf. Erstens müsse feststehen, dass eine herkömmliche Refertilisierungsmaßnahme beim Mann nicht zum Erfolg führe. Und zweitens komme eine Kostenpflicht der Krankenkasse der Frau nur bei ungewollter Kinderlosigkeit in Betracht. Dies scheide aus, wenn früher bewusst und freiwillig eine Sterilisation durchgeführt wurde, so z.B.