Behandlungskosten der IVF keine außergewöhnliche Belastung nach vorangegangener Sterilisation:
Heilbehandlungskosten für eine IVF-Behandlung (bei einem Ehepaar oder auch bei einem Paar in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar gemäß § 33 EStG. Wenn aber vorher eine freiwillige Sterilisation des Mannes (z.B. zum Zwecke der Empfängnisverhütung) stattfand, die nun durch die IVF-Behandlung in ihrer Auswirkung wieder rückgängig gemacht werden soll, dann sind [...]
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