Problemfälle

In einigen Konstellationen ist die Rechtslage äußerst kompliziert. Es drohen Leistungs- und Versicherungslücken. Hier ist es erforderlich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Beispiele für solche Problemfälle:

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:

Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema “IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung” nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen:

  • PKV
  • GKV
  • Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe
  • Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht “1 : 1″ übetrtragbar sind. Individuelle Beratung im streitigen Einzelfall ist unverzichtbar! – Das gilt ganz besonders für Fälle, die “nicht ins Schema passen”, wie z.B. die nachfolgenden Beispiele zu:

  • Problemfälle – unterschiedlicher Versicherungsstatus innerhalb des Paars
  • Probelmfälle – beidseitige oder unklare Sterilitätsursachen innerhalb des Paars und Gewichtung der Ursachenanteile
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Geschrieben in Kostenübernahme IVF Infos

Soldaten und Soldatinnen, Polizisten beim Bundesgrenzschutz:

Freie Heilfürsorge:  Soldaten und Polizisten im Bundesgrenzschutz ist freie Heilfürsorge nach den Vorschriften des SG (Soldatengesetz), BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) und den Bestimmungen der einschlägigen VwV (Allgemeine Verwaltungsvorschriften) zu gewähren. Diese verweisen pauschal auf § 27 a SGB V und das Recht der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung). 
Wehrdienstfähigkeit:  Allerdings steht die truppenärztliche Versorgung unter dem Diktat der Herstellung der Wehrdienstfähigkeit. Die Heilfürsorge hat daher [...]

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Beihilfe des Bundes, der Länder:

Für Beamte des Bundes und der Länder finden sich die Rechtsgrundlagen im jeweiligen Beamtenrecht und Beihilferecht des Bundes bzw. des jeweiligen Landes. Im Ergebnis gilt -meist- Kassenrecht!
Die jeweilige BhV (Beihilfeverordnung) verweist idR auf § 27 a SGB V und übernimmt damit gesetzlich die Regelungen aus dem Kassenrecht. Insoweit werden Beamte wie Kassenpatienten behandelt; es gilt unsere Darstellung [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Rechtsgrundlagen für den Versicherungsfall im privaten Krankenversicherungsrecht ergeben sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung. Diese bestehen meist aus Teil I (entspricht oft den Musterbedingungen MB/KK) und Teil II (Tarife). Die Tarifbedingungen können, müssen aber nicht, spezielle Regelungen zu einzelnen Versicherungsfällen, z.B. zur künstlichen Befruchtung, enthalten.
Neuerdings bauen einige Versicherer [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V.
§ 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27 a SGB [...]

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Behandlungskosten der “heterologen” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind auch außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – Änderung der bisherigen Rechtsprechung!:

Auch bei einem nicht verheirateten (heterosexuellen) Paar, welches langjährig in eheähnlicher Partnerschaft zusammen lebt, sind die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitätserkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig nach § 33 EStG. .. neues Urteil des BFH… Änderung seiner Rechtsprechung..Derzeit wird also durch die obersten Bundesgerichte die Frage der Verheiratung als -angebliche- Anspruchsvoraussetzung für IVF-Leistungen unterschiedlich beurteilt! BSG und BVerfG einerseits verlangen für das Kassenrecht (§ 27 a SGB V) die Verheiratung als Leistungsvoraussetzung, der BFH verneint dagegen einen Ehevorbehalt bei der steuerrechtlichen Absetzbarkeit (§33 EStG) der IVF-Behandlungskosten!

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Nicht verheiratetes Paar – Kostenerstattung für IVF-Behandlung (noch strittig):

Das LG Köln wies die Klage auf Kostenerstattung für eine IVF- und ICSI– Behandlung (künstliche Befruchtung) eines unfruchtbaren Mannes ab, weil das (heterosexuelle) Paar nicht verheiratet war… Das LG Dortmund und LG Berlin aber gegenteilig.. LG München I sind, wie wir in mehreren von unserer Kanzlei geführten Prozessen feststellen konnten, dieser Auffassung.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Erstattung der Kosten für Kroyokonservierung bei IVF:

Ob und vor allem in welchem Umfang die Kosten für die Kryokonservierung im Zusammenhang mit IVF-Behandlungen erstattungspflichtig sind,

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar:

Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

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