Baden-Württemberg – Kosten der IVF auch bei nicht verheiratetem Paar beihilfefähig:
Gegenteilig zum VGH München (zuständig für Bayern) entschied das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs und gewährte auch einem unverheirateten Paar Beihilfe für IVF- und ICSI-Behandlung
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