Baden-Württemberg – Kosten der IVF auch bei nicht verheiratetem Paar beihilfefähig:

Gegenteilig zum VGH München (zuständig für Bayern) entschied das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs und gewährte auch einem unverheirateten Paar Beihilfe für IVF- und ICSI-Behandlung

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

Beihilfe Bund ungleich Beihilfe Hessen – Leistungslücke ist hinzunehmen (BVerwG):

Da die Beihilfesysteme von Bund und Ländern bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und andere Sterilitätsbehandlungen – leider – derzeit nicht einheitlich sind, kann eine Leistungslücke für Paare mit unterschiedlichen Dienstherren entstehen… Mehrheitlich knüpfen die Beihilfesysteme an § 27 a SGB V und das in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geltende Behandlungs- oder Körperprinzip an, so auch das Beihilferecht des Bundes, §§ 6, 13 BhV

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

Willkommen auf Kinderwunsch Anwalt!

Kostenübernahme und Leistungsumfang bei IVF sind erfahrungsgemäß häufig im Streit zwischen Patienten und Versicherungsträgern (PKV, GKV, Beihilfe, Heilfürsorge etc.). Nach unseren Erfahrungen werden Leistungsansprüche oft zu Unrecht abgelehnt.
Warum zum Anwalt?

Weil dieser professionell mit streitigen Versicherungsfällen umzugehen weiß,
weil Sie sich als Patient(in) auf die Behandlung, die Stress genug ist, konzentrieren sollen. Papierkram und Ärger mit der Versicherung [...]

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Geschrieben in Urteile zu IVF Kosten

Kryokosten für Sperma – ausnahmsweise (als Nebenleistung) beihilfefähig:

Eine Ausnahme lässt das BVerwG dann zu, wenn die Gewinnung und das Einfrieren von Spermien lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen ärztlichen Behandlung ist. Hier wurde ein 25jähriger Mann wegen einer Krebserkrankung behandelt. Ihm wurden zuerst Lymphknoten….

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

ab 1.1.2004: Behandlungsrahmen nur noch 3 x IVF – aber ganz oder z.T. wieder eröffnet nach Geburt, bei Schwangerschaft aus IVF:

Nach § 27 a SGB V werden von der Krankenkasse 4 (Rechtslage bis 31.12.2003) bzw. 3 (ab 01.01.2004, davon nur 50 % der Kosten) Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung als Kassenleistung geschuldet….. Unstreitig ist der Behandlungsrahmen neu in vollem Umfang eröffnet nach einer Totgeburt. Ob gleiches bei einem Abort gilt, ist strittig, jedenfalls höchstrichterlich noch nicht entschieden…

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

GKV / Abstimmungsprobleme mit PKV + Systemlücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!

Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten.

Anders ist es aber bei einem “gemsicht versicherten” Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Leistungsbegrenzung auf 50 % der Behandlungskosten bei IVF ab 1.1.2004 ist rechtmäßig:

Mit dem GMG (GKV-Modernisierungsgesetz) wurde dies -in Zeiten knapper Kassen- ab 1.1.2004 reduziert auf nur noch 50 %. Das GMG enthielt außerdem einige weitere Einschränkungen, z.B. strikte Höchst- und Mindestaltersgrenzen (dazu weitere Urteile auf dieser Seite!)…Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.01.2009, 1 BvR 2982/07, das GMG mit dieser Einschränkung gleichfalls gebilligt. Die 50% – Beschränkung sei verfassungsrechtlich nicht zu ..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

“Heterologe” IVF-Behandlung II – IVF bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft auch keine Kassenleistung (Ehevorbehalt):

Die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung wurde einem nicht verheirateten Paar vom Bay. LSG versagt. § 27 a SGB V gewähre die Leistung nur Ehepaaren.

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Frühere (freiwillige) Sterilisation (während anderer Ehe) des Ehemanns der Klägerin schließt i.d.R. deren Leistungsanspruch auf IVF-Behandlung aus:

Kostenpflicht der Krankenkasse nur bei ungewollter Kinderlosigkeit in Betracht. Dies scheidet aus, wenn ein Ehepartner früher bewußt und freiwillig seine Sterilisation veranlasst habe BSG, B 1 KR11/03 R,..

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Kryokosten I – gehören derzeit nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen, aber es gibt Ausnahmen!

Manchmal werden Eizellen bei einer IVF-Behandlung im unbefruchteten Zustand oder im Vorkernstadium eingefroren, um sie für einen späteren Behandlungszyklus zu verwenden. Die Kosten, die auf die Gewinnung…

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

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