Schlagwort: Subfertilität
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Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität
Das Problem: Eine andrologische (männliche) Subfertilität trifft mit einem Zustand nach Sterilisation mittels Vasektomie und deren erfolgreicher Rückgängigmachung mittels Vasovasotomie im Rahmen einer RefertilisierungsOP zusammen. Muss dann die PKV die Kosten der wegen der Subfertilität notwendigen IVF/ICSI – Behandlung übernehmen? Die Antwort: Ja! Zum Sachverhalt: Die Situation tritt in heutiger Zeit öfter auf: Männer haben…
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Männliche Subfertilität – zum Nachweis des Versicherungsfalls
Die PKV (private Krankenversicherung) des Mannes ist für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung eintrittspflichtig, wenn eine männliche Erkrankung vorliegt. Um dies festzustellen, müssen Spermiogramme vorliegen und es muss bewertet werden, ob diese einen regelwidrigen oder normgerechten Befund zeigen.
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Zusammentreffen weiblicher Krankheit mit früherer Sterilisation des Mannes: PKV der Frau muss IVF-Kostenteil tragen
Treffen weibliche und männliche Krankheitsursachen zusammen, so können u.U. 2 Versicherungsfälle entstehen. Die „weibliche Versicherung“ muss den IVF – Kostenteil auch dann tragen, wenn der Mann wegen einer früheren Sterilisationes unfruchtbar ist.
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ICSI – auch bei niedriger Spermienkonzentration keine Ausnahme von strengen Grenzwerten der Richtlinien (BSG 21.06.2011)
IVF und auch Zusatzmaßnahmen der ICSI-Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung. Das Nähere regelte der Gesetzgeber in § 27 a SGB V;.. Richtlinien § 92 SGB V.. Gemeinsamer Bundesausschuss.. Grenzwerte für Spermiogramme bei ICSI rechtmäßig ..
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BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit – Beweisanforderungen
Der BGH hat am Ende der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang stattgegeben:…… Zur Bejahung des Versicherungsfalles genüge es, wenn das Vorliegen einer körperlichen Anomalie (hier wiederholt schlechte Spermiequalität, belegt durch Spermiogramme), die die Zeugungsfähigkeit …..
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Verursacherprinzip in der PKV I – Sterilitätsursachen bei beiden Partnern: oft Beweisprobleme!
Bei “gemischten Sterilitätsursachen” des Paares (beide Partner sind jeweils fortpflanzungsbiologisch nicht völlig gesund) ergeben sich sehr oft Probleme aus dem Verursacherprinzip. Für die Versicherer ist diese Konstellation mitunter ein willkommener Anlass, ihre eigene Eintrittspflicht