Schlagwort: Kostenübernahme
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Kostenübernahme ICSI nach Refertilisierung – erfolgreiche Refertilisation trifft zusammen mit andrologischer (männlicher) Subfertilität
Das Problem: Eine andrologische (männliche) Subfertilität trifft mit einem Zustand nach Sterilisation mittels Vasektomie und deren erfolgreicher Rückgängigmachung mittels Vasovasotomie im Rahmen einer RefertilisierungsOP zusammen. Muss dann die PKV die Kosten der wegen der Subfertilität notwendigen IVF/ICSI – Behandlung übernehmen? Die Antwort: Ja! Zum Sachverhalt: Die Situation tritt in heutiger Zeit öfter auf: Männer haben…
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Heilbehandlungskosten der homologen IVF (bei weiblicher Sterilitätsursache) sind außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG
Ausgaben für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitästerkrankung sind bei einem Ehepaar als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
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Auch Behandlungskosten der “heterologen” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind bei heterosexuellem Paar außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – Änderung der bisherigen Rechtsprechung!
Auch bei einem nicht verheirateten (heterosexuellen) Paar, welches langjährig in eheähnlicher Partnerschaft zusammen lebt, sind die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitätserkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig nach § 33 EStG. .. neues Urteil des BFH… Änderung seiner Rechtsprechung..Derzeit wird also durch die obersten Bundesgerichte die Frage der Verheiratung als -angebliche- Anspruchsvoraussetzung für IVF-Leistungen…
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Abstimmungsproblem GKV / PKV: Systemlücke = Leistungslücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!
Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten. Anders ist es aber bei einem „gemsicht versicherten“ Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)
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Problemfälle im IVF – Leistungsrecht – einige Beispiele
In einigen Konstellationen ist die Rechtslage äußerst kompliziert. Es drohen Leistungs- und Versicherungslücken. Hier ist es erforderlich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Beispiele für solche Problemfälle:
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Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:
Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema „IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung“ nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen: PKV GKV Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht „1 : 1“ übetrtragbar sind. Individuelle…
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Kassenpatienten / GKV (gesetzliche Krankenversicherung)
Auch die Sozialgerichte lehnten anfangs mehrheitlich die IVF-Behandlung als Leistungsfall in der GKV ab (gesetzliche Regelungen für die IVF existierten noch nicht). Positiv, für IVF, entschied als erstes Sozialgericht soweit ersichtlich das Sozialgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 08.09.1983, S 17 Kr 25/83). Das BSG sprach mit Urteil vom 12.11.1985, 3 RK 48/83, immerhin aus, dass die Unfruchtbarkeit…
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Leistungsrecht GKV – zu den gesetzlichen Leistungen für IVF in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V. § 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27…
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Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder
Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall! Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber…
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Leistungsrecht PKV – zu den Ansprüchen für IVF in der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Rechtsgrundlagen für den Versicherungsfall im privaten Krankenversicherungsrecht ergeben sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung. Diese bestehen meist aus Teil I (entspricht oft den Musterbedingungen MB/KK) und Teil II (Tarife). Die Tarifbedingungen können, müssen aber nicht, spezielle Regelungen zu einzelnen Versicherungsfällen, z.B. zur künstlichen Befruchtung, enthalten. Neuerdings bauen einige…