Schlagwort: Körperprinzip
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Beihilfe Bayern – Ausschluss eines Kostenteils gemäß § 43 BayBhV (Fassung 2014) i. V. Kassenrichtlinien wohl rechtswidrig!
In der Berufungsverhandlung (Oktober 2016) teilte der Bay. VGH (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof) mit, dass § 43 BayBhV in der derzeit geltenden Fassung auf rechtsstaatliche Bedenken stoße, soweit hinsichtlich der Kostenzuordnung lediglich auf Kassenrichtlinien verwiesen werde.
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PKV des beihilfeberechtigten Mannes muss Pergoveris zur Follikelstimulation bei Frau bezahlen
Bei männlicher Krankheit muss PKV des Mannes für Pergoveris, das der Frau verordnet wird, bezahlen – auch wenn die Beihilfe des Mannes für Pergoveris wegen der im Beihilferecht abweichenden Kostenzuordnung innerhalb des Kinderwunschpaares („Körperprinzip“) keine Kosten erstattet. In der PKV gilt das Verursacherprinzip.
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Leistungslücke Beihilfe / PKV bei IVF ist vom Beihilfeberechtigten hinzunehmen (OVG NRW 29.08.2012)
Leistungslücke für IVF bei Aufeinandertreffen von Beihilfe und PKV sind hinzunehmen. Inkongruenzen in den unterschiedlichen Leistungssystemen – hier Beihilfe und PKV – machen Beihilferecht nicht rechtswidrig (OVG NRW).
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Abstimmungsproblem GKV / PKV: Systemlücke = Leistungslücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!
Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten. Anders ist es aber bei einem „gemsicht versicherten“ Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)
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Leistungslücke Beihilfe Bund / Beihilfe Hessen bei IVF ist hinzunehmen (BVerwG 24.2.2011)
Da die Beihilfesysteme von Bund und Ländern bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und andere Sterilitätsbehandlungen – leider – derzeit nicht einheitlich sind, kann eine Leistungslücke für Paare mit unterschiedlichen Dienstherren entstehen… Mehrheitlich knüpfen die Beihilfesysteme an § 27 a SGB V und das in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) geltende Behandlungs- oder Körperprinzip an, so…