“Heterologe” IVF-Behandlung II – IVF bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft auch keine Kassenleistung (Ehevorbehalt):
Die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung wurde einem nicht verheirateten Paar vom Bay. LSG versagt. § 27 a SGB V gewähre die Leistung nur Ehepaaren.
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