“Heterologe” IVF-Behandlung II – IVF bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft auch keine Kassenleistung (Ehevorbehalt):

Die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung wurde einem nicht verheirateten Paar vom Bay. LSG versagt. § 27 a SGB V gewähre die Leistung nur Ehepaaren.

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Frühere (freiwillige) Sterilisation (während anderer Ehe) des Ehemanns der Klägerin schließt i.d.R. deren Leistungsanspruch auf IVF-Behandlung aus:

Kostenpflicht der Krankenkasse nur bei ungewollter Kinderlosigkeit in Betracht. Dies scheidet aus, wenn ein Ehepartner früher bewußt und freiwillig seine Sterilisation veranlasst habe BSG, B 1 KR11/03 R,..

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Kryokosten I – gehören derzeit nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen, aber es gibt Ausnahmen!

Manchmal werden Eizellen bei einer IVF-Behandlung im unbefruchteten Zustand oder im Vorkernstadium eingefroren, um sie für einen späteren Behandlungszyklus zu verwenden. Die Kosten, die auf die Gewinnung…

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