Schlagwort: IVF-Register
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8 Behandlungszyklen IVF/ICSI bei weiblichem Alter 41 – 43
Krankenversicherung muss Kosten für 8 Zyklen einer IVF/ICSI – Behandlung auch bei fortgeschrittenem weiblichen Alter ( 41 – 43 Jahre) tragen, wenn die individuelle Erfolgsprognose der Behandlung günstig ist – Urteil des LG München I vom 23.12.2014.
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AMH und Fertilität II (weibliche Indikation) – trotz geringem AMH-Wert muss PKV weitere IVF-Behandlungen zahlen
Kostenübernahme für IVF bei junger Frau mit Endometriose und schlechtem AMH-Wert (Urteil LG Passau)
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IVF bei 46jähriger Frau – individuelle Erfolgsprognose vorrangig, geringe Aussagekraft des IVF-Registers wegen kleiner Fallzahlen in dieser Altersgruppe
IVF-Behandlung und 15 % Erfolgsprognose; DIR-Register bei 45jährigen Frauen nur mit geringer Aussagekraft; Vorrang der individuellen Prognoseeinschätzung.
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IVF+ICSI ausnahmsweise (allein) aus weiblicher Befundlage indiziert und notwendig (beginnende Ovarialinsuffizienz) – LG München II (19.10.2012):
Im Normalfall erfordert die Erstattung des ICSI-Kostenteils wegen des Verursacherprinzips eine männliche Krankheitsursache und richtet sich daher gegen die PKV des (kranken) Mannes. Diese Urteil zeigt, dass unter bestimmten medizinischen Umständen aber eine differenziertere Beurteilung nötig ist und eine Eintrittspflicht für den ICSI-Kostenteil auch seitens der „weiblichen PKV“ bestehen kann; allerdings bleibt dies auf Ausnahmen…
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Endometriose + Gelbkörperschwäche bei 42jähriger Frau Indikation für IVF-Behandlung – zur Erfolgsprognose nach DIR und bei Vorgeburt
Endometriose und Gelbkörperinsuffizienz als Indikation für IVF-Behandlung bei 42jähriger Frau. Zur Erfolgsprognose einer IVF-Behandlung unter Berücksichtigung der Statistik (IVF-Register) und individueller Faktoren wie z.B. AMH, Vorgeburt, Vorschwangerschaft, Stimulierbarkeit, Zahl der gewonnenen Eizellen
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Höchstalter für Frauen bei IVF ab 1.1.2004: jetzt schon bei 40; Geltung auch im gemischt versicherten Ehepaar!
Ebenso rechtmäßig ist die mit dem GMG zum 1.1.2004 eingeführte weibliche Altersgrenze von 40 Jahren (Höchstalter) für Kassenleistungen auf IVF.
