Schlagwort: 27 a SGB V
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2 weitere ICSI – Behandlungsversuche nach 5 Kryotransfers aus 1. Punktion
Krankenkasse muss 2 weitere ICSI-Behandlungsversuche nach 1. Punktion und selbst bezahlten Kryotransfers übernehmen (Urteil des Sozialgerichts München)
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DAK Satzungsmehrleistung für IVF – Versprechen klingt besser als es ist!
Das Versprechen der DAK: Satzungsmehrleistung der DAK für künstliche Befruchtung: Versprechen klingt besser als es ist – Haarspalterei zu Gunsten der Krankenkasse obsiegt! Die DAK Gesundheit warb vollmundig unter der Überschrift „Mehr Chancen auf eine Schwangerschaft mit unserer Hilfe“ für eine Mitgliedschaft bei der DAK: denn sie sagte: „wir garantieren eine 100-prozentige Kostenübernahme“; Voraussetzung für…
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ICSI – auch bei niedriger Spermienkonzentration keine Ausnahme von strengen Grenzwerten der Richtlinien (BSG 21.06.2011)
IVF und auch Zusatzmaßnahmen der ICSI-Behandlung sind grundsätzlich Kassenleistung. Das Nähere regelte der Gesetzgeber in § 27 a SGB V;.. Richtlinien § 92 SGB V.. Gemeinsamer Bundesausschuss.. Grenzwerte für Spermiogramme bei ICSI rechtmäßig ..