Schlagwort: § 27 a SGB V
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Leistungrecht zur IVF – eine kleine Auswahl häufiger Streitthemen
Kostenübernahme für 2. (weiteres) Kind: – GKV: ja – PKV: ja
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Leistungsrecht GKV – zu den gesetzlichen Leistungen für IVF in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V. § 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27…
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Leistungseinschnitte ab 1.1.2004: Behandlungsrahmen nur noch 3 x IVF – aber ganz oder z.T. wieder eröffnet nach Geburt, bei Schwangerschaft aus IVF
Nach § 27 a SGB V werden von der Krankenkasse 4 (Rechtslage bis 31.12.2003) bzw. 3 (ab 01.01.2004, davon nur 50 % der Kosten) Behandlungszyklen einer IVF-Behandlung als Kassenleistung geschuldet….. Unstreitig ist der Behandlungsrahmen neu in vollem Umfang eröffnet nach einer Totgeburt. Ob gleiches bei einem Abort gilt, ist strittig, jedenfalls höchstrichterlich noch nicht entschieden…
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gesetzliche Leistungsbegrenzung auf 50 % der Behandlungskosten bei IVF ab 1.1.2004 ist rechtmäßig
Mit dem GMG (GKV-Modernisierungsgesetz) wurde dies -in Zeiten knapper Kassen- ab 1.1.2004 reduziert auf nur noch 50 %. Das GMG enthielt außerdem einige weitere Einschränkungen, z.B. strikte Höchst- und Mindestaltersgrenzen (dazu weitere Urteile auf dieser Seite!)…Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 27.01.2009, 1 BvR 2982/07, das GMG mit dieser Einschränkung gleichfalls gebilligt. Die 50%…
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Höchstalter für Frauen bei IVF ab 1.1.2004: jetzt schon bei 40; Geltung auch im gemischt versicherten Ehepaar!
Ebenso rechtmäßig ist die mit dem GMG zum 1.1.2004 eingeführte weibliche Altersgrenze von 40 Jahren (Höchstalter) für Kassenleistungen auf IVF.
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Höchstalter 50 Jahre für Männer bei IVF ab 1.1.2004
Eine weitere Leistungseinschränkung durch das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) lag in der Einführung strikter Altersgrenzen. So können ab 1.1.2004 gemäß § 27 a SGB V..
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ICSI-Behandlung und auch weiterer Kinderwunsch (2. oder weiteres Kind) sind Kassenleistungen (BSG-Urteil 2001)
Nach dem Urteil des BSG aus dem Jahre 2001 ist die ICSI-Behandlung eine Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V, selbst wenn die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung gemäß § 92 SGB V in der damaligen fassung die ICSI-Variante……Das BSG entschied darüber hinaus, dass die Sterilitätsbehandlung als Kassenleistung auch für einen weiteren Kinderwunsch (2. oder weiteres…
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Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar; Ehevorbehalt
Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate
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Beihilfe beschränkt auf 4 x IVF (Behandlung 1996)
Die Orientierung des Beihilferechts an § 27 a SGB V (Leistungsumfang im Kassenrecht) führe zu dieser Beschränkung. Anmerkung: Das Beihilferecht ist nicht in allen Bundesländern einheitlich!
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Heterologe IVF-Behandlung I – Eizellspende ist keine Kassenleistung
Eine solche heterologe IVF-Behandlung (die Eizellen und Samenzellen stammen nicht vom gleichen Ehepaar; eine dritte Person ist als Spender beteiligt) ist im Gegensatz zur homologen IVF-Behandlung keine Kassenleistung, § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB V (BSG 3 RK24/89,….Von der heterologen Behandlung im engeren Sinn (Verwendung von Samen- oder Eizellen einer dritten…