Problemfälle

In einigen Konstellationen ist die Rechtslage äußerst kompliziert. Es drohen Leistungs- und Versicherungslücken. Hier ist es erforderlich, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Beispiele für solche Problemfälle:

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Privatpatienten / PKV (Private Krankenversicherung):

Die neuen Behandlungsmethoden der modernen Reproduktionsmedizin waren für die Gerichte Neuland.
Mit der zutreffenden rechtlichen Einordnung hatten die Gerichte anfangs erhebliche Probleme. Sie lehnten nämlich die IVF als Heilbehandlung einer Krankheit und somit als Versicherungsfall in der PKV ab -gegen jede “medizinische Vernunft”. So wurde IVF von den Medizinern zwar erfolgreich praktiziert, die Kostenübernahme für die Heilmethode von den Gerichten aber [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Kassenpatienten / GKV (gesetzliche Krankenversicherung):

Auch die Sozialgerichte lehnten anfangs mehrheitlich die IVF-Behandlung als Leistungsfall in der GKV ab (gesetzliche Regelungen für die IVF existierten noch nicht).
Positiv, für IVF,  entschied aber das Sozialgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 08.09.1983, S 17 Kr 25/83). Das BSG entschied dann am 12.11.1985, 3 RK 48/83, dass die IVF im Prinzip Kassenleistung ist (dort wurde die Klage [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Beamte / Beihilfe des Bundes bzw. der Länder:

Die Krankenversicherung der Beamten ist im Beihilferecht (des Bundes bzw. der einzelnen Länder) geregelt. Die Beihilfevorschriften lehnen sich meist an § 27 a SGB V, also an das Recht für die GKV (gesetzliche Krankenversicherung, Kassenpatienten) an – aber Vorsicht: das gilt nicht überall!
Soweit im Beihilferecht § 27 a SGB V gilt (das ist meist, aber nicht [...]

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Geschrieben in > Rechtshistorie, Trends

Häufige Rechtsfragen zum aktuellen Leistungsrecht bei IVF – eine kleine Auswahl von Streitthemen:

Kostenübernahme für 2. (weiteres) Kind:
– GKV: ja
– PKV: ja

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V.
§ 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27 a SGB [...]

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Behandlungskosten der “heterologen” IVF (eheähnliche Partnerschaft) sind auch außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG – Änderung der bisherigen Rechtsprechung!:

Auch bei einem nicht verheirateten (heterosexuellen) Paar, welches langjährig in eheähnlicher Partnerschaft zusammen lebt, sind die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung wegen weiblicher Sterilitätserkrankung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig nach § 33 EStG. .. neues Urteil des BFH… Änderung seiner Rechtsprechung..Derzeit wird also durch die obersten Bundesgerichte die Frage der Verheiratung als -angebliche- Anspruchsvoraussetzung für IVF-Leistungen unterschiedlich beurteilt! BSG und BVerfG einerseits verlangen für das Kassenrecht (§ 27 a SGB V) die Verheiratung als Leistungsvoraussetzung, der BFH verneint dagegen einen Ehevorbehalt bei der steuerrechtlichen Absetzbarkeit (§33 EStG) der IVF-Behandlungskosten!

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Geschrieben in > Steuerrecht, absetzbar

Nicht verheiratetes Paar – Kostenerstattung für IVF-Behandlung (noch strittig):

Das LG Köln wies die Klage auf Kostenerstattung für eine IVF- und ICSI– Behandlung (künstliche Befruchtung) eines unfruchtbaren Mannes ab, weil das (heterosexuelle) Paar nicht verheiratet war… Das LG Dortmund und LG Berlin aber gegenteilig.. LG München I sind, wie wir in mehreren von unserer Kanzlei geführten Prozessen feststellen konnten, dieser Auffassung.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

Bayern – Kosten der IFV nicht beihilfefähig bei ‘nur verlobtem’ Paar:

Nach dieser etwas älteren Entscheidung des Bay. VGH München (Bay. Verwaltungsgerichtshof) sind die Kosten einer IVF-Behandlung nicht beihilfefähig, wenn das betroffene Paar nur verlobt, aber (noch) nicht verheirate

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

Baden-Württemberg – Kosten der IVF auch bei nicht verheiratetem Paar beihilfefähig:

Gegenteilig zum VGH München (zuständig für Bayern) entschied das höchste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs und gewährte auch einem unverheirateten Paar Beihilfe für IVF- und ICSI-Behandlung

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Geschrieben in > öffentlicher Dienst

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