Kryokosten für Sperma – ausnahmsweise (als Nebenleistung) beihilfefähig:
Eine Ausnahme lässt das BVerwG dann zu, wenn die Gewinnung und das Einfrieren von Spermien lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen ärztlichen Behandlung ist. Hier wurde ein 25jähriger Mann wegen einer Krebserkrankung behandelt. Ihm wurden zuerst Lymphknoten….
Den ganzen Beitrag lesen ->
