ICSI-Behandlung und weiterer Kinderwunsch sind Kassenleistungen (BSG-Urteil 2001):
Nach dem Urteil des BSG aus dem Jahre 2001 ist die ICSI-Behandlung eine Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V, selbst wenn die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung gemäß § 92 SGB V in der damaligen fassung die ICSI-Variante……Das BSG entschied darüber hinaus, dass die Sterilitätsbehandlung als Kassenleistung auch für einen weiteren Kinderwunsch (2. oder weiteres Kind) eröffnet und nicht auf das einmalige Erzielen einer Schwangerschaft (Geburt)
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