Schlagwort: BGH
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IVF+ICSI ausnahmsweise (allein) aus weiblicher Befundlage indiziert und notwendig (beginnende Ovarialinsuffizienz) – LG München II (19.10.2012):
Im Normalfall erfordert die Erstattung des ICSI-Kostenteils wegen des Verursacherprinzips eine männliche Krankheitsursache und richtet sich daher gegen die PKV des (kranken) Mannes. Diese Urteil zeigt, dass unter bestimmten medizinischen Umständen aber eine differenziertere Beurteilung nötig ist und eine Eintrittspflicht für den ICSI-Kostenteil auch seitens der „weiblichen PKV“ bestehen kann; allerdings bleibt dies auf Ausnahmen…
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IVF und Leistungsrecht – Rechtshistorie, Trends
Anfangs musste die rechtliche Anerkennung der IFV-Behandlung als Versicherungs- bzw. Leistungsfall erst grundsätzlich erkämpft werden. Die neue medizinische Methode wurde nämlich von GKV und PKV als Leistungsfall abgelehnt – ein häufiges Phänomen,
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Leistungrecht zur IVF – eine kleine Auswahl häufiger Streitthemen
Kostenübernahme für 2. (weiteres) Kind: – GKV: ja – PKV: ja
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Privatpatienten / PKV (Private Krankenversicherung)
Die neuen Behandlungsmethoden der modernen Reproduktionsmedizin waren für die Gerichte Neuland. Mit der zutreffenden rechtlichen Einordnung hatten die Gerichte anfangs erhebliche Probleme. Sie lehnten nämlich die IVF als Heilbehandlung einer Krankheit und somit als Versicherungsfall in der PKV ab -gegen jede „medizinische Vernunft“. So wurde IVF von den Medizinern zwar erfolgreich praktiziert, die Kostenübernahme für die Heilmethode von den Gerichten…
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Verursacherprinzip in der PKV II – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares
In der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip (anders als bei der GKV = gesetzliche Krankenkassen!). Das bedeutet, dass die PKV die Behandlungskosten nur dann und in dem Umfang übernimmt, wie sie durch eine Sterilitätsursache der bei ihr versicherten Person verursacht
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2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung: Das ist ein Versicherungsfall (BGH)!
Seine bisherige Rechtssprechung (2. Kind, Urteil vom 21.09.2005) hat der BGH in einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess konsequent fortgesetzt (Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 133/05). Demnach darf Eltern von 2 Kindern der Versicherungsanspruch auf Sterilitätsbehandlung mit dem Ziel für ein 3. Kind nicht versagt werden.
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IVF als Versicherungsfall in der PKV – die beiden ersten BGH-Urteile (1986 und 1987)
1986 hat der BGH erstmals über die IVF-Behandlung entschieden… Schon im nächsten Jahr, also 1987, folgte das 2. Urteil des BGH zur IVF,..