Schlagwort: Allgemeine Versicherungsbedingungen
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kein Ehevorbehalt für IVF – Behandlung: Tarifklausel ist unwirksam
Eine Krankenversicherung wollte mit Hilfe einer Klausel in ihren Tarifbedingungen die Leistungspflicht für eine IVF – Behandlung unter die Voraussetzung stellen, dass das Kinderwunschpaar miteinander verheiratet ist. Das OLG Karlsruhe stellte in einem Berufungsurteil aus dem Jahre 2017 fest, dass die Tarifklausel unwirksam ist.
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Leistungskürzung Kinderwunschbehandlung – AVB-Klausel der INTER unwirksam ?
Die Rechtsmeinung des OLG München: Nach unserer Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein äußerte das OLG München Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel der INTER. Sie verstoße gegen das Verursacherprinzip. Dieses habe Leitbildcharakter für die PKV. Eine Klausel, die damit in Widerspruch steht, benachteilige den Kläger unangemessen und sei unwirksam, so das OLG München.
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IVF-Tarifklausel „AktiMed Best 90“ der Allianz PKV (z.T.) rechtswidrig?
So sieht z.B. der Tarif AktiMed Best 90 der Allianz Private Krankenversicherung mehrere Hürden und Beschränkungen für Leistungen zur künstlichen Befruchtung vor, u.a…….. Das OLG München hatte zwar erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der „Vorleistungsklausel“, vertrat aber zugleich die Auffassung, dass deren etwaige Teilnichtigkeit nicht zur Gesamtnichtigkeit der ganzen IVF-Klausel …….