Schlagwort: § 92 SGB V
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PID bei männlicher genetischer Erkrankung – z.Z. keine Kassenleistung (BSG 18.11.2014)
In einem von unserer Kanzlei geführten Prozess haben die Instanzgerichte (SG Karlsruhe und LSG Stuttgart) die Klage auf Kostenübernahme für PID bei Vorliegen einer genetischen Erkrankung auf männlicher Seite leider auch abgewiesen. Das LSG neigte aber zumindest dazu, in Abkehr von seiner bisherigen Rechtssprechung das Vorliegen einer Krankheit zu bejahen; .. Das LSG ließ auf…
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Leistungsrecht GKV – zu den gesetzlichen Leistungen für IVF in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzlichen Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V. § 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27…
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ICSI-Behandlung und auch weiterer Kinderwunsch (2. oder weiteres Kind) sind Kassenleistungen (BSG-Urteil 2001)
Nach dem Urteil des BSG aus dem Jahre 2001 ist die ICSI-Behandlung eine Kassenleistung gemäß § 27 a SGB V, selbst wenn die Richtlinien zur künstlichen Befruchtung gemäß § 92 SGB V in der damaligen fassung die ICSI-Variante……Das BSG entschied darüber hinaus, dass die Sterilitätsbehandlung als Kassenleistung auch für einen weiteren Kinderwunsch (2. oder weiteres…