Schlagwort: § 27 a SGB V
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“Heterologe” IVF-Behandlung II – IVF bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft derzeit leider auch keine Kassenleistung (Ehevorbehalt)
Die Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung wurde einem nicht verheirateten Paar vom Bay. LSG versagt. § 27 a SGB V gewähre die Leistung nur Ehepaaren.
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Heilfürsorge Soldaten – Leistung für IVF bei Soldatin (Urteil 2003)
Nach diesem Urteil des BVerwG (2 C 38/02, 27.11.2003) steht einer verheirateten Soldatin Heilfürsorge des Bundes für eine IVF-Behandlung zu. Die Soldatin war an einem Sterilitätsleiden erkrankt. Die truppenärztliche Versorgung der Soldaten Deutschlands beschränke sich demnach nicht nur auf die Wiederherstellung der Wehrdienstfähigkeit, sondern