IVF und Leistungsrecht – Rechtshistorie, Trends

Anfangs musste die rechtliche Anerkennung der IFV-Behandlung als Versicherungs- bzw. Leistungsfall erst grundsätzlich erkämpft werden. Die neue medizinische Methode wurde nämlich von GKV und PKV als Leistungsfall abgelehnt – ein häufiges Phänomen,

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Privatpatienten / PKV (Private Krankenversicherung):

Die neuen Behandlungsmethoden der modernen Reproduktionsmedizin waren für die Gerichte Neuland.
Mit der zutreffenden rechtlichen Einordnung hatten die Gerichte anfangs erhebliche Probleme. Sie lehnten nämlich die IVF als Heilbehandlung einer Krankheit und somit als Versicherungsfall in der PKV ab -gegen jede “medizinische Vernunft”. So wurde IVF von den Medizinern zwar erfolgreich praktiziert, die Kostenübernahme für die Heilmethode von den Gerichten aber [...]

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Häufige Rechtsfragen zum aktuellen Leistungsrecht bei IVF – eine kleine Auswahl von Streitthemen:

Kostenübernahme für 2. (weiteres) Kind:
– GKV: ja
– PKV: ja

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Geschrieben in > aktuelle Rechtslage

Verursacherprinzip in der PKV – Sterilitätsursachen allein bei einem Partner des Paares:

In der PKV gilt das sogenannte Verursacherprinzip (anders als bei der GKV = gesetzliche Krankenkassen!). Das bedeutet, dass die PKV die Behandlungskosten nur dann und in dem Umfang übernimmt, wie sie durch eine Sterilitätsursache der bei ihr versicherten Person verursacht

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

IVF als Versicherungsfall in der PKV – die beiden ersten BGH-Urteile (1986 und 1987)

1986 hat der BGH erstmals über die IVF-Behandlung entschieden… Schon im nächsten Jahr, also 1987, folgte das 2. Urteil des BGH zur IVF,..

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

2. Kind / weiterer Kinderwunsch mittels IVF-Behandlung:

Seine bisherige Rechtssprechung (2. Kind, Urteil vom 21.09.2005) hat der BGH in einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Prozess konsequent fortgesetzt (Urteil vom 13.09.2006, IV ZR 133/05). Demnach darf Eltern von 2 Kindern der Versicherungsanspruch auf Sterilitätsbehandlung mit dem Ziel für ein 3. Kind nicht versagt werden.

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Geschrieben in > bei Privatversicherung

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