Donogene Samenspende bei Ehepaar – BFH ändert seine Rechtsprechung: Behandlungskosten doch absetzbar nach § 33 EStG! – Es bleiben Zweifel!
Bisher war es völlig einhellige Meinung (z.B. Urteil des BFH vom 18.05.1999), dass bei organisch bedingter Paarsterilität Aufwendungen für eine Behandlung mit einer Drittsamenspende nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar nach § 33 EStG sind. Nun hat das Niedersächsiche Finanzgericht als erstes Finanzgericht die gegenteilige Auffassung…….. überzeugt in der Begründung nicht … Vergleich mit Adoptionskosten … nach derzeit herrschender Rechtsprechung Adoptionskosten nicht absetzbar..
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