Schlagwort: Tubensterilisation
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Keine Kostenübernahme für IVF nach vorangegangener “freiwilliger” Tubensterilisation
Aus Gründen der Empfängnisverhütung (Unverträglichkeit von Kontrazeptiva) hatte eine Frau eine Tubensterilisation vornehmen lassen. Später entstand Kinderwunsch. Die IVF-Behandlung zur Behebung der weiblichen Unfruchtbarkeit.. in diesem Fall kein Versicherungsfall..