Schlagwort: Pergoveris
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PKV des beihilfeberechtigten Mannes muss Pergoveris zur Follikelstimulation bei Frau bezahlen
Bei männlicher Krankheit muss PKV des Mannes für Pergoveris, das der Frau verordnet wird, bezahlen – auch wenn die Beihilfe des Mannes für Pergoveris wegen der im Beihilferecht abweichenden Kostenzuordnung innerhalb des Kinderwunschpaares („Körperprinzip“) keine Kosten erstattet. In der PKV gilt das Verursacherprinzip.