Schlagwort: Höchstalter
-
DKV Tarif BestMed Premium mit ungleichen (Mann / Frau) Altersgrenzen für IVF – ohne versicherungsmathematische Risikokalkulation unwirksam
Die DKV AG will mit ihrer Tarifklausel 1.4.2 „Aufwendungen für Kinderwunschbehandlung …“ im Tarif BestMed Premium (Stand 2010) die Leistungen für künstliche Befruchtung erheblich einschränken. Dort sind z. B. strikte Altersgrenzen vorgesehen; bei einem Überschreiten des Höchstalters sollen Leistungen für IVF – Behandlungen generell ausgeschlossen sein. Das widerspricht allerdings der Rechtsprechung, wonach
-
Höchstalter für Frauen bei IVF ab 1.1.2004: jetzt schon bei 40; Geltung auch im gemischt versicherten Ehepaar!
Ebenso rechtmäßig ist die mit dem GMG zum 1.1.2004 eingeführte weibliche Altersgrenze von 40 Jahren (Höchstalter) für Kassenleistungen auf IVF.
-
Höchstalter 50 Jahre für Männer bei IVF ab 1.1.2004
Eine weitere Leistungseinschränkung durch das GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) lag in der Einführung strikter Altersgrenzen. So können ab 1.1.2004 gemäß § 27 a SGB V..