Schlagwort: BBhV
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Leistung der PKV (50 %) schmälert Beihilfe nicht
Der kranke Bundesbeamte war mit 50 % bei der DKV AG privat krankenversichert und daneben beihilfeberechtigt. Die DKV erstattete ordnungsgemäß ihren Teil der Behandlungskosten, in diesem Fall 50 %. Die Beihilfe verweigerte ihre Leistung mit dem Argument, 50 % seien ja schon von der DKV erstattet worden; damit sei sie von ihrer eigenen Leistungspflicht frei…
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Kryokosten (hier: Sperma) – ausnahmsweise (als Nebenleistung der Behandlung einer anderen Krankheit) beihilfefähig (Urteil 2006)
Eine Ausnahme lässt das BVerwG dann zu, wenn die Gewinnung und das Einfrieren von Spermien lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen ärztlichen Behandlung ist. Hier wurde ein 25jähriger Mann wegen einer Krebserkrankung behandelt. Ihm wurden zuerst Lymphknoten….