Schlagwort: § 30 SG
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Zum deutschen Leistungsrecht bei IVF : die verschiedenen Rechtsbereiche im Überblick
Es gibt nicht die Krankenversicherung sondern verschiedene Versicherungsarten: …. Entsprechend muss bei den Rechtsgrundlagen für das Leistungsrecht der IVF-Behandlung zwischen den unterschiedlichen Versicherungsbereichen differenziert werden:
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Leistungsrecht für Soldaten und Soldatinnen, Polizisten beim Bundesgrenzschutz für IVF
Freie Heilfürsorge und subsidiär Beihilfe: Soldaten und Polizisten im Bundesgrenzschutz ist freie Heilfürsorge nach den Vorschriften des SG (Soldatengesetz), BBesG (Bundesbesoldungsgesetz) und den Bestimmungen der einschlägigen VwV (Allgemeine Verwaltungsvorschriften) zu gewähren. Subsidiär können sich Leistungsansprüche aus dem Beihilferecht des öffentlichen Dienstes ergeben, da die Fürsorgepflicht des Dienstherren verlangt, Beamte und Soldaten im Wesentlichen gleich zu behandeln; dieses verweist inhaltlich auf…
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Heilfürsorge Soldaten – Leistung für IVF bei Soldatin (Urteil 2003)
Nach diesem Urteil des BVerwG (2 C 38/02, 27.11.2003) steht einer verheirateten Soldatin Heilfürsorge des Bundes für eine IVF-Behandlung zu. Die Soldatin war an einem Sterilitätsleiden erkrankt. Die truppenärztliche Versorgung der Soldaten Deutschlands beschränke sich demnach nicht nur auf die Wiederherstellung der Wehrdienstfähigkeit, sondern
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Heilfürsorge Soldaten – keine Leistung für ICSI (BVerwG 2001)
Für eine künstliche Befruchtung mittels ICSI-Behandlung wollte das Bundesverwaltungsgericht (damals) keine Leistung im Rahmen der Heilfürsorge für Soldaten gewähren, weil diese Behandlungsmethode (ICSI-Behandlung) noch nicht sicher genug sei
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Heilfürsorge Soldaten – wieder keine Leistung für ICSI (VGH Mannheim 2001)
Ebenso wie zuvor das BVerwG (siehe vorstehendes Urteil) urteilte ein halbes Jahr später der VGH Mannheim (4 S 848/01, Urteil vom 24.10.2001), obwohl zu diesem Zeitpunkt die gegenteilige Rechtssprechung des BSG..