Kategorie: Steuerrecht, Kosten absetzbar
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IVF – Behandlungskosten wegen früherer, freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung
Heilbehandlungskosten für eine IVF-Behandlung (bei einem Ehepaar oder auch bei einem Paar in eheähnlicher Lebensgemeinschaft) sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar gemäß § 33 EStG. Wenn aber vorher eine nicht medizinisch indizierte sondern freiwillige Sterilisation der Frau (z.B. zum Zwecke der Empfängnisverhütung im Rahmen ihrer damaligen Familienplanung) stattfand, die nun durch die IVF-Behandlung in…