Kryokosten II: Kassenleistung wenn Behandlung einer “Grunderkrankung” (hier: Strahlentherapie, Konservierung + Reimplantation von Eierstockgewebe) – zur Abgrenzung § 27 / § 27 a SGB V

Kryokosten gehören nach derzeit herrschender Rechtsauffassung der Sozialgerichte nicht zum Leistungsumfang der Kassen gemäß § 27 a SGB V bei künstlicher Befruchtung….Etwas anderes gilt aber nach dem Urteil des BSG vom 17.02.2010 dann, …

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Infos, Überblick – Kostenübernahme IVF:

Hier finden Sie in Kurzform Infos rund um das Thema “IVF, Kinderwunschbehandlung – Kostenübernahme für Sterilitätsbehandlung” nach den unterschiedlichen Versicherungsbereichen:

  • PKV
  • GKV
  • Beamte, öffentlicher Dienst – Beihilfe
  • Soldaten, Polizisten beim Bundesgrenzschutz – Heilfürsorge

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall anders ist und daher verallgemeinerte Aussagen nicht oder jedenfalls nicht “1 : 1″ übetrtragbar sind. Individuelle Beratung im streitigen Einzelfall ist unverzichtbar! – Das gilt ganz besonders für Fälle, die “nicht ins Schema passen”, wie z.B. die nachfolgenden Beispiele zu:

  • Problemfälle – unterschiedlicher Versicherungsstatus innerhalb des Paars
  • Probelmfälle – beidseitige oder unklare Sterilitätsursachen innerhalb des Paars und Gewichtung der Ursachenanteile
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Geschrieben in Kostenübernahme IVF Infos

Private Krankenversicherung (PKV):

Die Rechtsgrundlagen für den Versicherungsfall im privaten Krankenversicherungsrecht ergeben sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und den jeweiligen AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung. Diese bestehen meist aus Teil I (entspricht oft den Musterbedingungen MB/KK) und Teil II (Tarife). Die Tarifbedingungen können, müssen aber nicht, spezielle Regelungen zu einzelnen Versicherungsfällen, z.B. zur künstlichen Befruchtung, enthalten.
Neuerdings bauen einige Versicherer [...]

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Gesetzliche Krankenversicherung:

Die Ansprüche der Kassenpatienten auf Krankenbehandlung sind geregelt im SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch, Krankenversicherung). Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V. Der Anspruch ist grundsätzlich auf die Sachleistung (ärztliche Behandlung) gerichtet, in besonderen Fällen auf Kostenerstattung, § 13 SGB V.
§ 27 a SGB V: Die künstliche Befruchtung ist in § 27 a SGB [...]

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Beihilferecht – Übernahme der kassenrechtlichen Höchstaltersgrenzen zulässig

Im Kassenrecht (gültig für Kassenpatienten) sieht § 27 a SGB V Höchstaltersgrenzen für die Kinderwunschbehandlung vor. Die inhaltsgleiche Übernahme dieser Regelung für (bayerische) Beamte

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GKV / Abstimmungsprobleme mit PKV + Systemlücke – keine volle Kostenübernahme durch Krankenkasse, wenn der (gesunde) Ehepartner privat versichert ist (BSG)!

Im Kassenrecht (GKV) gilt grundsätzlich gemäß § 27 a SGB V das Behandlungsprinzip…Das passt zusammen, wenn beide Ehepartner Mitglied in der GKV sind. Dann kann auch keine Leistungslücke im System auftreten.

Anders ist es aber bei einem “gemsicht versicherten” Ehepaar. Der Versicherungsfall in der PKV (privaten Krankenversicherung)

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Geschrieben in > bei Krankenkassen

Kryokosten I – gehören derzeit nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen, aber es gibt Ausnahmen!

Manchmal werden Eizellen bei einer IVF-Behandlung im unbefruchteten Zustand oder im Vorkernstadium eingefroren, um sie für einen späteren Behandlungszyklus zu verwenden. Die Kosten, die auf die Gewinnung…

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