BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit – Beweisanforderungen

By |Oktober 9th, 2010|PKV Privatversicherung|0 Comments

Die Versicherung des Mannes wollte bei folgender Konstellation die Kosten der Sterilitätsbehandlung nicht erstatten. Der BGH hat am Ende der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang stattgegeben:

6 Inseminationsbehandlungen verliefen frustran; daran anschließende 5 IVF/ICSI-Zyklen ebenso. Es konnte zwar 1 x eine Schwangerschaft erzielt werden; diese war aber leider nicht von Dauer. Die Spermiogramme waren schwankend, meist deutlich eingeschränkt (5 von 8). Der Sachverständige bestätigte in seinem Gutachten die Spermienanomalie.

Dies genügte dem Landgericht für eine volle Verurteilung der Versicherung gemäß unserem Klageantrag. – Nicht so das OLG München: es kam zur gegenteiligen Einschätzung und wies die Klage ab. Der BGH gab letztinstanzlich unserem Mandanten Recht.