BGH zur männlichen Subfertilität als Krankheit – Beweisanforderungen

Der BGH hat am Ende der Klage unseres Mandanten in vollem Umfang stattgegeben:…… Zur Bejahung des Versicherungsfalles genüge es, wenn das Vorliegen einer körperlichen Anomalie (hier wiederholt schlechte Spermiequalität, belegt durch Spermiogramme), die die Zeugungsfähigkeit …..

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