Schlagwort: Versicherungsfall
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Polkörperdiagnostik – PKD bei weiblichem Gendefekt ist Versicherungsfall (Urteil LG Köln 3.9.2014)
Polkörperdiagnostik (PKD) – Das Landgericht Köln verurteilte die Krankenversicherung zur Zahlung von Kosten einer PKD – Behandlung. Der Gendefekt sei eindeutig als Krankheit der Klägerin zu bewerten. PKD sei ferner eine Heilbehandlung dieser Erkrankung, da mit ihrer Hilfe eine Übertragung des (mütterlichen) Gendefektes auf das Kind unterbunden werde, so das LG Köln
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IVF und Leistungsrecht – Rechtshistorie, Trends
Anfangs musste die rechtliche Anerkennung der IFV-Behandlung als Versicherungs- bzw. Leistungsfall erst grundsätzlich erkämpft werden. Die neue medizinische Methode wurde nämlich von GKV und PKV als Leistungsfall abgelehnt – ein häufiges Phänomen,