Schlagwort: Klausel
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Leistungskürzung Kinderwunschbehandlung – AVB-Klausel der INTER unwirksam ?
Die Rechtsmeinung des OLG München: Nach unserer Berufung gegen das Urteil des LG Traunstein äußerte das OLG München Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel der INTER. Sie verstoße gegen das Verursacherprinzip. Dieses habe Leitbildcharakter für die PKV. Eine Klausel, die damit in Widerspruch steht, benachteilige den Kläger unangemessen und sei unwirksam, so das OLG München.