Schlagwort: Abestzen der Pille
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Lange zurückliegende Hormonstörung und Kinderwunsch nach Absetzen der Pille ergeben noch keine Vorvertraglichkeit – PKV muss zahlen
Eine Heilbehandlung beginnt bereits mit der ersten Diagnosemaßnahme. So kann bereits die Mittelung eines Krankheitsverdachtes oder von Beschwerden den Versicherungsfall auslösen. Wenn dieser Zeitpunkt vor dem Versicherungsbeginn liegt, ist der Versicherer leistungsfrei: Vorvertraglichkeit.