Schlagwort: 4873 & 1114 GOÄ
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pauschale oder generelle Beschränkung bei der Zahl der Eizellen in der Kostenerstattung ist unzulässig – Mehrfachberechnung GOÄ Nr. 1114 und 4873
Die Behandler rechneten die einschlägigen Gebührenziffern 1114 und 4873 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) 12 Mal ab….. LG München I…Die Praxis der meisten Versicherer in der PKV geht dahin, generell die Kostenerstattung auf Behandlungsmaßnahmen an höchstens 5 (od.6) Eizellen zu beschränken… Ohne Bewertung der individuellen Behandlungsumstände ist diese Begrenzung jedoch nicht zulässig.