Kinderwunsch Anwalt für IVF und Kostenerstattung

Kostenübernahme und Leistungsumfang bei IVF sind erfahrungsgemäß häufig im Streit zwischen Patienten und Versicherungsträgern (PKV, GKV, Beihilfe, Heilfürsorge etc.). Nach unseren Erfahrungen werden Leistungsansprüche oft zu Unrecht abgelehnt.

Warum zum Anwalt?
  • Weil dieser professionell mit streitigen Versicherungsfällen umzugehen weiß,
  • weil Sie sich als Patient(in) auf die Behandlung, die Stress genug ist, konzentrieren sollen. Papierkram und Ärger mit der Versicherung nerven und sind nicht förderlich für einen medizinischen Behandlungserfolg, den Sie sich doch so sehr wünschen,
  • weil Versicherer (insbesondere PKV) nach unseren Erfahrungen nicht selten dazu neigen, eine langwierige und zermürbende Korrespondenz mit ihren Versicherten zu führen, solange diese nicht anwaltlich vertreten sind.
Warum zu RA Modl & Coll. ?
  • Weil es sich um ein sehr spezielles Rechtsgebiet handelt, für das Vorkenntnisse der Materie nötig oder jedenfalls nützlich sind,
  • weil wir solche Vorkenntnisse haben,
  • weil wir auf jahrzehntelange Erfahrungen (seit 1983) und zahlreiche Prozesserfolge vor den Zivilgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten zurückgreifen und diese für die erfolgreiche Bearbeitung „Ihres Falles“ nutzen können.
Lohnt sich ein Anwalt?

Ja!  – Denn

  • Sie sparen sich Zeit und nervigen Zusatzstress, der Ihre Kinderwunschbehandlung stört,
  • in der überwiegenden Zahl der Fälle können wir einen vollen oder teilweisen Erfolg für unsere Mandanten erzielen,
  • in den Fällen, in denen Ihr Begehren aussichtslos oder schwer durchsetzbar erscheint, sagen wir Ihnen das offen und ehrlich – und Sie wissen, woran Sie sind und gehen nicht falschen Hoffnungen nach.
Rechtschutz = Kostenschutz

Sie sollten möglichst über eine Rechtschutzversicherung verfügen.

Im Deckungsfalle trägt diese nämlich Ihr Kostenririko für Ihre Rechtsverfolgungskosten. Bei einem Prozess sind das z.B. folgende Kosten: Ihre eigenen Anwaltskosten, die gegnerischen Anwaltskosten (falls Sie den Prozess doch verlieren sollten), Gerichtskosten, Sachverständigenkosten (wenn die medizinischen Voraussetzungen der Behandlung streitig sind, kann das Gericht nicht ohne Einholung eines Gutachtens – meist eines Reproduktionsmediziners – entscheiden).
So wird auch ein Teilerfolg im Prozess für Sie zum Gewinn!  Dann wird das Prozessergebnis nicht  durch Prozesskosten geschmälert. So wird dieUrteilssumme für Sie Brutto = Netto!

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung neu abschließen, beachten Sie bitte die Vorlaufzeit wegen der Wartefrist (i.d.R. 3 Monate)!

Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie, wenn Sie das wünschen.